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Hier finden Sie alle Pressemitteilungen des MEDIVERBUND zu politischen, standespolitischen und rechtlichen Themen, zu Fach- und Hausarztverträgen, zur elektronischen Arztvernetzung und zu weiteren aktuellen MEDI-Themen.

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Jill Sayer
E-Mail: pressestelle@medi-verbund.de
Tel.: (0711) 80 60 79-219
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Fünf Jahre Urologievertrag der AOK Baden-Württemberg: Das Konzept funktioniert

Bei sensiblen Erkrankungen wie Blasenschwäche oder Prostatakrebs ist ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis eine wesentliche Voraussetzung für eine höhere Versorgungsqualität. Genau dort setzt der am 1. Oktober 2016 gestartete Vollversorgungsvertrag von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK an: Neben moderner Apparatemedizin profitieren die Versicherten davon, dass der behandelnde Arzt mehr Zeit für Information, Beratung und gemeinsame Entscheidungsfindung hat.

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Im HZV-Kinder- und Jugendarztmodul der AOK nehmen 600 Ärzte teil

Aktuell versorgen 600 Kinder- und Jugendärzte inklusive angestellter Ärzte, Praxispartner und Sicherstellungsassistenten rund 215.000 junge Versicherte – und pro Quartal kommen durchschnittlich 5.000 neue dazu. Das eigenständige Pädiatriemodul im Vertrag der hausarztzentrierten Versorgung der AOK Baden-Württemberg verbindet spezifische Früherkennungs- und Versorgungsleistungen mit einem fairen Honorar. Im achten Jahr nach seinem Start macht das Modul bei vielen Praxen einen nicht mehr wegzudenkenden Patienten- und Honoraranteil aus.

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Neues zum TI-Konnektor und zur Bundestagswahl 2021

Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg e. V., nimmt Stellung in seinem aktuellen Rundschreiben zur TI: „Aus meiner Sicht wäre es sinnvoller, schneller eine Softwarelösung, einen Zukunftskonnektor, zu entwickeln, die Strafen zu beenden und allen freiwillig den Übergang in eine konnektorfreie TI zu ermöglichen. Diese TI 2.0 sollte den Praxen auch Vorteile bringen und die Bezahlung sollte kostendeckend sein“, schreibt er an die Ärztinnen und Ärzte.

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Praxis-Umfrage: Niedergelassene fordern weniger Bürokratie und kostendeckende Vergütung für Corona-Impfungen

hessenmed hat in einer Blitzumfrage diesen Monat rund 1.200 niedergelassene Haus- und Fachärztinnen und -ärzte zur aktuellen Lage der Corona-Impfkampagne befragt. Jeder Vierte hat geantwortet. Das Ergebnis: Für rund 80 Prozent ist eine zügige Impfung der Bevölkerung ausschließlich über die Praxen nur möglich, wenn Bürokratiehürden abgebaut werden und eine kostendeckende Bezahlung eingeführt wird. hessenmed ist der Verbund hessischer Ärztenetze und der Landesverband vom MEDI GENO Deutschland e. V.

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Ärzteverband MEDIVERBUND beschleunigt Corona-Impfkampagne mit Online-Plattform für Patienten/innen

Um die Impfungen gegen das Coronavirus in den Praxen der niederge-lassenen Haus- und Fachärzte/innen in Baden-Württemberg weiter zu beschleunigen, hat der Ärzteverband MEDIVERBUND in Stuttgart eine praxisübergreifende Impftermin-Plattform für Patienten/innen eingerich-tet. Darüber werden Impfwillige und Praxen mit kurzfristigen Impfkapa-zitäten zusammengebracht.

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Baumgärtner: Neue BMG-Verordnung zur Impfpriorisierung ist reiner Aktionismus

MEDI GENO Deutschland-Chef Dr. Werner Baumgärtner kritisiert die neue Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), wonach niedergelassene Ärztinnen und Ärzte für 5 Euro plus Portokosten jeden einzelnen Patienten prüfen sollen, ob dieser Anspruch auf Zugehörigkeit zur jeweiligen Gruppe gemäß der vorliegenden Impfpriorisierung hat. Zudem sollen die Mediziner diese Prüfung auch noch dokumentieren.

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Baumgärtner: Entwurf zur Impfverordnung ist realitätsfern und eine Zumutung

„Unsere Teams sind seit Monaten durch die Einhaltung von Hygienestandards, Abstandsregelungen, durch zusätzliche Bürokratie und Aufklärungsarbeit maximal belastet“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland. Der Betreuungsaufwand für einzelne Patienten habe sich durch die Coronakrise deutlich erhöht. Wegen der Hygieneregeln könnten pro Stunde weniger Patientinnen und Patienten versorgt werden.

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Allianz: Vertragsärztinnen und -ärzte stehen bereit, in dritter Phase gegen Corona zu impfen

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände hat betont, dass die Vertragsärztinnen und -ärzte in ihren Praxen bereitstehen, in der dritten Phase der Corona-Impfungen – also nach Beendigung der Impfung priorisierter Gruppen – neben der Grippeimpfung und allen weiteren empfohlenen Impfungen auch Impfungen gegen Covid-19 durchzuführen. Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in Deutschland haben bisher ihren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie geleistet und werden das auch weiter tun.

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Sozialgericht Stuttgart lehnt Klage gegen unzureichende Kostenerstattung beim Betrieb des TI-Konnektors ab

Diese Entscheidung fällte das Gericht in erster Instanz am Freitag. „Natürlich ist das eine Enttäuschung“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland und MEDI Baden-Württemberg. „Man fragt sich als Vertragsarzt, warum wir Kosten für eine Telematikinfrastruktur tragen sollen, die uns und unseren Patienten keine Vorteile bringt und die Datensicherheit in unseren Praxen gefährdet.“

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Drei Jahre Diabetologievertrag – ein Gewinn für Ärzte und Patienten

Drei Jahre nach Start haben sich die Erwartungen der Vertragspartner voll erfüllt. Mit dem Vertrag wurde erstmalig für insulinpflichtige Diabetiker ein umfassendes Angebot für die Anschaffung und korrekte Handhabung von Geräten zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) geschaffen. Darüber hinaus setzt der Vertrag neue Maßstäbe in der Insulinpumpentherapie, bei der Behandlung des Diabetischen Fußes und der Betreuung von Patientinnen mit Gestationsdiabetes.

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95% der Patienten im Orthopädievertrag empfehlen ihren Rheumatologen weiter

Mehr Zeit für Beratung und Motivation der Patienten sind wichtige Ziele des Facharztvertrags Orthopädie und Rheumatologie mit der AOK Baden-Württemberg. Für das 2018 gestartete Modul Internistische Rheumatologie wurde Ende 2019 eine Befragung in 23 Praxen durchgeführt, an der rund 1.000 Patientinnen und Patienten teilnahmen. Die Gesamtzufriedenheit war hoch.

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Baumgärtner: Schutzmaßnahmen und ärztlich indizierte Tests können zweite Coronawelle verhindern

Der Vorstand von MEDI GENO Deutschland warnt die Bevölkerung und Teile der Ärzteschaft davor, die Corona-Schutzmaßnahmen zu verharmlosen und bevorstehende steigende Infektionszahlen auf die leichte Schulter zu nehmen. „Die Maßnahmen in Deutschland waren und sind richtig“, betont Vorstandschef Dr. Werner Baumgärtner. „Eine zweite Welle kann nur verhindert werden, wenn alle gemeinsam die notwendigen Maßnahmen durchhalten und flexibel auf regionale Entwicklungen reagieren.“

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Ambulante MRT ist neue Leistung im Kardiologievertrag

Der Facharztvertrag Kardiologie der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK wurde um eine qualitativ hochwertige Diagnoseleistung ergänzt: Die Vertragspartner, zu denen auf Arztseite MEDI Baden-Württemberg, der BNK und der BNFI zählen, nehmen seit 1. Juli die Magnetresonanztomographie (MRT) des Herzens in den Vertrag auf. Niedergelassene Kardiologen, die die vereinbarten Qualifikationsanforderungen erfüllen, können diese jetzt erstmals in einer fachübergreifenden Kooperation mit Radiologen als ambulante Leistung durchführen und abrechnen.

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Ein Jahr verbesserte psychotherapeutische Behandlung in Baden-Württemberg

Seit einem Jahr bieten die BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft (BKK VAG) Baden-Württemberg und MEDI Baden-Württemberg den Versicherten der Betriebskrankenkassen an, die Vorteile des Psychotherapievertrags zu nutzen. Versicherte mit psychischen Erkrankungen erhalten dadurch einen zeitnahen Therapiebeginn sowie eine optimierte psychotherapeutische Behandlung.

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Darmkrebsfrüherkennung: Versicherte nutzen Test dreimal häufiger bei erleichtertem Zugang

Gesetzlich krankenversicherte Männer und Frauen haben ab dem Alter von 50 Jahren Anspruch auf einen kostenlosen immunologischen Stuhltest zur Darmkrebsfrüherkennung. Bislang nutzen nur Wenige dieses Angebot. Jetzt zeigt eine Studie, die Wissenschaftler vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) gemeinsam mit der AOK Baden-Württemberg, dem Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg durchgeführt haben: Die Versicherten nehmen das Angebot dreimal so oft an, wenn sie den Test per Post erhalten und zurückschicken können.

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Verträge der Südwest-AOK wachsen weiter

Im Haus- und Facharztprogramm der AOK Baden-Württemberg steigen die Teilnehmerzahlen und Arzthonorare auch 2019 auf hohem Niveau weiter an. Das Gesamthonorar der Behandler in den Verträgen liegt mit 636 Millionen Euro gut 7 Prozent über dem Vorjahreswert. Davon entfallen 492 Millionen Euro (plus 6 Prozent) auf den HZV-Vertrag mit knapp 1,7 Millionen Versicherten (plus 4 Prozent).

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G-BA-Beschluss zur telefonischen AU gefährdet Praxisteams

Nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) müssen Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen wegen einer Krankschreibung ab heute wieder in die Arztpraxis kommen. „Diese Beschlussfassung des G-BA gegen die Stimmen der Ärzteschaft ist ein Angriff auf die Gesundheit der Ärztinnen, Ärzte und MFA und in der jetzigen Situation fast kriminell“, kritisiert Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland, und fordert den G-BA auf, diesen Beschluss umgehend zurückzunehmen.

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Baumgärtner fordert bessere Daten, Transparenz und Maskenpflicht für weitere Exit-Strategie

Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland, stimmt der aktuellen Exit-Strategie der Bundesregierung zu, fordert aber für die weiteren Schritte mehr Daten, Zahlen und Transparenz, wie beispielsweise bundes- und landesweite Stichproben. „Die bisherigen Daten reichen nicht aus, um eine weitere Öffnung des öffentlichen Lebens verantwortungsvoll umzusetzen“, warnt er.

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Ärzte und AOK sehen zielgenaue und adäquate Behandlung von Patienten in Gefahr

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände und der AOK Bundesverband warnen davor, dass zahlreiche Verträge zur besseren Versorgung von Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch geplante Änderungen der gesetzlichen Vorgaben gefährdet sind. Mit dem „Gesetz für einen fairen GKV-Kassenwettbewerb“ (GKV-FKG) sollen Verträge zwischen Ärzten und Kassen, in denen bestimmte Krankheits-Diagnosen als Voraussetzung für Vergütungen genannt werden, künftig generell für unzulässig erklärt werden.

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