Unsere Projekte
Unsere Schwerpunkte sind unter anderem die politische Interessenvertretung der Ärztinnen und Ärzte, Haus- und Facharztverträge mit festen Preisen und ohne Honorarbudget, die elektronische Arztvernetzung, von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten getragene MVZs sowie deren Beratung.
MEDI Baden-Württemberg e.V.
Liebknechtstraße 29
70565 Stuttgart
Tel.: 0711 80 60 79-0
Fax: 0711 80 60 79-544
pressestelle@medi-verbund.de
Facharztverträge
Implementierung einer gesetzlichen Verpflichtung zu selektiven Facharztverträgen und Bonifizierung von Krankenkassen beim Abschluss dieser Verträge.
Für Sie bedeutet die Teilnahme an den Haus- und Facharztverträgen weniger Bürokratie, keine Budgetierung, keine Fallzahlbegrenzung. Sie haben Planungssicherheit und profitieren von einer nachweislich verbesserten Patientenversorgung.
elektronische Arztvernetzung (eAV)
Mit der elektronischen Vernetzung der Praxen im Haus- und Facharztprogramm der AOK Baden-Württemberg haben wir die Grundlage für einen digitalen Austausch von Informationen geschaffen, die für die Behandlung von Patienten relevant sind.
Dabei waren unsere Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und -therapeuten immer direkt mit im Boot. Nur so konnten wir Anwendungen entwickeln, die sich an den Standards und Praxisroutinen orientieren und in das Praxisverwaltungssystem integrieren lassen. Damit ist gewährleistet, dass die elektronische Kommunikation den Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzen nützt und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand reduziert.
Arztpraxen 2030
Wir schaffen Perspektiven! Die junge Ärztegeneration arbeitet zunehmend in Teilzeit und möchte von Verwaltungsaufgaben entlastet werden. Hier bieten wir maßgeschneiderte Lösungen an. Damit sichern wir die ambulante Versorgung der Bevölkerung.
Streikrecht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Wir setzen uns für das Streikrecht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ein.
Art. 9 (3) des Grundgesetzes lautet: Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.
Eine vergleichbare Formulierung findet sich in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dazu gehört auch das Streikrecht, das niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten verwehrt ist. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat die Rechtswidrigkeit des Streikverbots im Falle einer deutschen Beamtin bestätigt. Wir haben ein eigenes Verfahren initiiert. Das bisher letzte Urteil des BSG wird nun von uns im Rahmen einer Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten.