Drei Jahre Diabetologievertrag – ein Gewinn für Ärzte und Patienten

Drei Jahre nach Start haben sich die Erwartungen der Vertragspartner voll erfüllt. Mit dem Vertrag wurde erstmalig für insulinpflichtige Diabetiker ein umfassendes Angebot für die Anschaffung und korrekte Handhabung von Geräten zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) geschaffen. Darüber hinaus setzt der Vertrag neue Maßstäbe in der Insulinpumpentherapie, bei der Behandlung des Diabetischen Fußes und der Betreuung von Patientinnen mit Gestationsdiabetes.  

Der Vertrag ermöglicht den Ärzten eine intensivere Betreuung, weil deutlich mehr Zeit für Schulungen und Beratung zur Verfügung steht. 118 Ärztinnen und Ärzte aus qualifizierten diabetologischen Schwerpunktpraxen nehmen aktuell teil, und rund 20 Tausend Versicherte profitieren derzeit davon im Rahmen des AOK-Haus- und Facharztprogramms. Vertragspartner auf Ärzteseite ist MEDI Baden-Württemberg in Kooperation mit der Diabetologen Baden-Württemberg eG. 

Der Diabetologievertrag richtet sich primär an Betroffene, die eine intensivierte konventionelle Insulinbehandlung (ICT) benötigen. Hier können moderne CGM-Geräte Versorgung und Lebensqualität deutlich verbessern. Bei der AOK Baden-Württemberg trifft das auf rund 25.000 Versicherte zu. Vorstandvorsitzender Johannes Bauernfeind betont: „Die qualifizierten ärztlichen Erst- und Folgeschulungen und eine regelmäßige intensive Betreuung in diabetologischen Schwerpunktpraxen sind zentral. Dabei sind vor allem der einfache Erhalt und die sichere Handhabung der Geräte und die Erstattung umfassend geregelt.“

Diese Praxen können teilnehmen
Teilnahmeberechtigt sind Ärzte für Innere Medizin, Allgemeinmedizin oder Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Endokrinologie bzw. Diabetologie, die besondere Qualitätskriterien erfüllen. Unter anderem den Nachweis zur qualifizierten Patientenschulung, die Beschäftigung oder Kooperation von oder mit einer Diabetesberaterin sowie die Teilnahme am DMP Diabetes. Dr. Richard Daikeler, 1. Vorsitzender der Diabetologen Baden-Württemberg eG, kommentiert: „Unser Ziel war es, über das niedrigschwellige Angebot von Disease Management Programmen hinaus einen speziell auf diabetologische Schwerpunktpraxen zugeschnittenen Vertrag für eine qualitativ hochwertige Versorgung von Patienten zu schaffen, die eine intensivierte kontinuierliche Betreuung benötigen.“

Die Erfahrungen zeigten, dass das Selbstmanagement der Patienten durch das umfassende Betreuungsangebot erheblich verbessert werde. Und für die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte habe sich der Aufwand gelohnt: „Im zweiten Quartal 2020 wurden rund 9.500 Patienten behandelt und ein Umsatz von circa 660 TEUR erzielt, was einen durchschnittlichen Fallwert von rund 70 Euro pro Patienten ergibt”, sagt Daikeler. Die Vergütung wird on top gezahlt, das heißt, die im KV-System üblichen Honorarbegrenzungen, Plausibilitätskontrollen oder eine Honorarbereinigung gibt es im Selektivvertrag nicht.

Vertrag wurde sukzessive und bedarfsgerecht erweitert
Seit 2018 steht für Patientinnen mit Gestationsdiabetes, vom dem etwa jede zehnte Schwangere betroffen ist, im Vergleich zur kollektivvertraglichen Versorgung eine zusätzliche Beratungszeit in Höhe von 150 Minuten zur Verfügung, die der Praxis auch entsprechend vergütet wird. Darüber hinaus gibt es eine einmalige ärztliche Beratungspauschale pro Schwangerschaft in Höhe von 80 Euro.

Die Diabetesberaterin kann sich dadurch ausreichend Zeit nehmen und gemeinsam mit der Patientin einen Ernährungsplan erstellen, mit ihr die Blutzuckerselbstkontrolle nebst entsprechender Dokumentation trainieren und die Bedeutung der jeweiligen Grenzwerte erklären. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland erklärt: „Auch dieses Modul kommt sehr gut an. Es hat sich gelohnt, dass wir uns hier auf eine flexible Lösung verständigt haben, indem für diesen speziellen Patientinnenkreis während der Schwangerschaft keine Einschreibung in das AOK-Haus- und Facharztprogramm nötig ist.“

Diabetisches Fußsyndrom
2019 startete außerdem das Modul Diabetisches Fußsyndrom mit einem gestuften Versorgungskonzept von Spezialisten unter Einbeziehung von aktuell 67 Fußambulanzen. Das primäre Ziel ist es, anhand eines strukturierten Behandlungspfads und zusätzlicher Maßnahmen die Major-Amputationsrate bei Patientinnen und Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom zu senken.

Dafür wurde eine Vergütungsstruktur geschaffen, die auf den tatsächlichen Versorgungsbedarf abgestimmt ist und über die Regelversorgung deutlich hinaus geht. Sie orientiert sich an dem vereinbarten Behandlungsschema und ist nach Indikation (Klassifikation nach Wagner-Armstrong) in ärztliche Leistungen und Verbandwechsel aufgeteilt. Verhandelt wird derzeit auch noch der Einsatz der Vakuumversiegelungstherapie (VVS). Sie ist indiziert, wenn unter einer Standardwundbehandlung keine ausreichende Heilung zu erwarten ist, zum Beispiel nach einer Amputation.

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Elektronische Patientenakte: MEDI plant bundesweite Kampagne zur Patientenaufklärung

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. sehen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Mitte Januar 2025 sehr kritisch. Die digitale Akte sei weder technisch noch strukturell ausgereift. Ein finanzieller Ausgleich für den erheblichen Mehraufwand in den Praxen ist laut Ärzteverbände zudem nicht vorgesehen. Auch über die Transparenz stigmatisierender Diagnosen beispielsweise durch Einsicht in Medikationslisten sollten Patientinnen und Patienten informiert werden. Parallel zur Aufklärungskampagne der Bundesregierung plant MEDI in den kommenden Wochen eine eigene bundesweite Patientenaufklärung in den Praxen.