Gerade in Zeiten des Coronavirus ist jede Entlastung im Praxisalltag von Nutzen, die zu schnellen und unbürokratischen Arbeitsabläufen führt. Die elektronische Arztvernetzung der Vertragspartner AOK, MEDI und Hausärzteverband in Baden-Württemberg bringt hier Vorteile.
Ihre Praxis nimmt noch nicht an der elektronischen Arztvernetzung (eAV) teil? Hier erfahren Sie, welche Vorteile Ihre Praxis von einer Teilnahme an unserer eAV hat.
Noch ein Plus: Wenn Sie noch vor dem 15. Mai 2020 an der eAV teilnehmen, erhalten Sie den Qualitätszuschlag in Höhe von 5 Euro auf das gesamte zweite Quartal 2020.