Sozialversicherungspflicht: MEDI GENO Deutschland fordert Gleichbehandlung von selbstständigen Lehrkräften und Poolärzten

20. Februar 2025

Vergangene Woche hat der Bundesrat einer vom Bundestag beschlossenen Übergangsregelung für selbstständige Lehrtätigkeiten auf Honorarbasis zugestimmt. Demnach tritt die Versicherungs- und Beitragspflicht aufgrund einer abhängigen Beschäftigung für selbständige Lehrkräfte erst ab dem 1. Januar 2027 in Kraft. Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI GENO Deutschland e. V. verweist auf das BSG-Urteil vom Oktober 2023 zu den sogenannten Poolärztinnen und -ärzten, das keine Übergangsregelung beinhaltete und das zu bundesweiten Schließungen von Notfallpraxen führte.

„Wir befürworten die Übergangsregelung für selbstständige Lehrtätigkeiten. Lehrkräfte sind sehr rar und systemrelevant. Die gleiche Situation haben wir aber auch bei den Poolärztinnen und -ärzten. Wir mussten allein in Baden-Württemberg 18 Notfallpraxen schließen, weil die Kassenärztliche Vereinigung aufgrund des BSG-Urteils sich von rund 3.000 selbstständigen Kolleginnen und Kollegen von heute auf morgen aus dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst trennen musste. Da gab es keine Übergangsregelungen“, kritisiert Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V. und praktizierender Kardiologe.

Zum Hintergrund: Am 24. Oktober 2023 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass eine Tätigkeit im (zahn-)ärztlichen Bereitschaftsdienst als sogenannter Poolarzt sozialversicherungspflichtig ist.

Mit Blick auf den Ärztemangel und den demografischen Wandel fordert MEDI GENO Deutschland e. V. vom künftigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Änderung der Sozialversicherungspflicht für systemrelevante Berufe wie selbstständige Poolärztinnen und Poolärzte. „Wir benötigen dringend jede helfende Hand in der ambulanten Versorgung, um sie aufrechtzuerhalten. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst lebt von vielen Kolleginnen und Kollegen, die bereits im Ruhestand oder mit Care-Arbeit zuhause beschäftigt sind. Wir müssen für diese Personen pragmatische Lösungen finden, damit sie weiter für uns arbeiten können“, ergänzt Dr. Ralf Schneider, stellvertretender Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V., Hausarzt und Gründer des MEDI-MVZ in Alzey.

Tanja Reiners

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