Seit dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) ist nicht auszuschließen, dass die Tätigkeit von Poolärztinnen und -ärzten im Rahmen des Notfalldiensts sozialversicherungspflichtig ist. Deshalb werden jetzt laut KV BW sämtliche Poolarztvereinbarungen mit sofortiger Wirkung aufgekündigt und diese aus BD-online herausgenommen. Um die Notfalldienstversorgung zu steuern, bietet MEDI eine digitale Vermittlungslösung für alle Niedergelassenen und Poolärztinnen und -ärzte an.
Und so funktioniert es:
- Sie erreichen die digitale Vermittlungslösung unter: https://www.ndv.medi-verbund.de/
- Alle Niedergelassenen, die Ihre Notfalldienste zur Vertretung anbieten wollen und alle Poolärztinnen und -ärzte, die diese Dienste übernehmen möchten, können sich ab sofort auf dieser Seite registrieren (Poolärztinnen und -ärzte laden bitte die entsprechenden Nachweise zur Approbation, zur Facharztausbildung und zur Berufshaftpflichtversicherung hoch).
- Ab dem 2. November 2023 um 15 Uhr wird die Vermittlungsfunktion freigeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt können die registrierten Niedergelassenen ihre zu vertretenden Notfalldienste digital anbieten und die registrierten Poolärztinnen und -ärzte können diese verbindlich zur Übernahme buchen.
- Bei einer erfolgreichen Notfalldienstvermittlung erhalten der Niedergelassene und der Poolarzt jeweils eine Bestätigungs-E-Mail. Diese enthält unter anderem die Qualifikationsnachweise des Poolarztes und die Kontaktdaten der involvierten Parteien, sodass eine Überprüfung der Qualifikation des Poolarztes durch den Niedergelassenen und ein bilateraler Austausch zu den weiteren Rahmenbedingungen erfolgen kann.
- Parallel hierzu wird die jeweilige Notfallpraxis – ebenfalls per E-Mail – über die erfolgreiche Notfalldienstvermittlung informiert, sodass Verwechslungen vermieden werden können.
Für einen möglichst reibungsfreien Ablauf der neuen Online-Vermittlung und auch der Übernahme von Notdiensten, möchte MEDI Sie an dieser Stelle über weitere Themen informieren und um Ihre Mithilfe bitten:
- In einem ersten Schritt wäre es sehr wichtig, dass Sie als niedergelassene Kollegin oder niedergelassener Kollege dieses Schreiben an alle ihnen bekannten Poolärztinnen und -ärzte weiterleiten. Wir können das nicht, da uns aktuell die Poolärztinnen und -ärzte unbekannt sind. Unabhängig davon besteht eventuell für MEDI noch die Möglichkeit, die Poolärztinnen und -ärzte trotzdem zu informieren.
- Alle bei MEDI registrierten Poolärztinnen und -ärzte dürfen auch weiterhin außerhalb ihres Notdienstbezirks Notfalldienste von abgebenden Niedergelassenen übernehmen.
- Zur Frage, ob eine sozialversicherungspflichtige Anstellung im Fall der Übernahme Ihres Notfalldienstes durch den Poolarzt besteht, nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Steuerberater auf.
- Die Abrechnung der im Notfalldienst erbrachten Leistungen erfolgt unter Angabe der LANR des Niedergelassenen. Die Klärung der Vergütung der Notfalldienstübernahme obliegt ausschließlich dem Vertretenden und dem Vertreter.
- Zu weiteren organisatorischen Fragen setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem Notfalldienstbeauftragten oder der Notfalldienstpraxis in Verbindung.
MEDI wird parallel zu dieser Vermittlungsmöglichkeit alles daran setzten, die wertvolle Tätigkeit unserer Poolärztinnen und -ärzte zu entbürokratisieren um damit auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, von den überbordenden Anforderungen jenseits unserer Profession zu entlasten.