Einmal nicht richtig aufgepasst – schon ist es passiert: der Stich mit der kontaminierten Kanüle. Selten ist das leider nicht. 2018 wurden der Berufsgenossenschaft (BGW) 7.744 Stich- und Schnittverletzungen gemeldet, bei denen MFAs betroffen waren. Die Dunkelziffer ist vermutlich hoch. Nadelstichverletzungen sollten unbedingt ernst genommen werden. Die winzige Menge Blut reicht aus, um Krankheitserreger wie Hepatitis oder HIV zu übertragen.
Stichverletzungen passieren vor allem im Zusammenhang mit Blutentnahmen, aber auch Akupunkturnadeln, Impfungen, Wundversorgung und chirurgische Eingriffe können eine Rolle spielen. Abwehrbewegungen von Kindern oder uneinsichtigen Patienten erhöhen das Risiko, sowie Arbeiten unter Zeitdruck.
Schutz
Die wichtigste Schutzmaßnahme ist natürlich der sorgfältige Umgang mit benutzten Kanülen und der Einsatz von Sicherheitskanülen. Es ist längst verboten, die Schutzkappe wieder auf eine benutzte Injektionskanüle aufzusetzen (Recapping). Um Verletzungen zu vermeiden, lässt man benutzte Kanülen mit einer Hand in ein durchstichsicheres Sammelgefäß fallen. Die zweite Hand ist gefährdet, deshalb darf sie nicht mithelfen.
Abwurfbehälter werden entsorgt, bevor sie überquellen – der Inhalt wird nie gestaucht! Wer in einer Praxis arbeitet, muss das Risiko kennen, das von kontaminierten Spritzen, Instrumenten und Abfällen ausgeht. Das gilt auch für Praktikantinnen und Praktikanten, Zeitarbeitskräfte, mitarbeitende Familienangehörige und Reinigungspersonal. Alle müssen vor Arbeitsbeginn mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden.
Schutzmaßnahmen vor Nadelstichverletzungen sind Vorschrift. Laut TRBA 250 müssen sichere Arbeitsgeräte verwendet werden. Sie regelt auch die Entsorgung von Nadeln und Kanülen und gibt Empfehlungen zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen. Die Biostoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber zur Sicherstellung, dass gebrauchte Kanülen nicht in die Schutzkappen zurückgesteckt werden.
Wundversorgung
Falls es doch zu einer Nadelstichverletzung kommt, wird eine angemessene Wundversorgung empfohlen. Für eine offene Wunde heißt das: Blutfluss fördern, aber nicht drücken. Gut ausspülen mit fließend Wasser oder steriler Kochsalzlösung und/oder desinfizieren – oder Wundspülung benutzen. Größere Wunden mit steriler Auflage abdecken.
Schritt zwei ist die sofortige Vorstellung beim Durchgangsarzt, nur ausnahmsweise (in ländlichen Regionen) beim Haus- oder Betriebsarzt.
Melden
Nach der Biostoffverordnung sowie der TRBA 250 müssen Nadelstichverletzungen innerbetrieblich lückenlos erfasst (Verbandsbuch) und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung analysiert werden. Die BGW bietet zur Dokumentation von Unfällen mit Blutkontakt einen Online-Erfassungsbogen an. Die Anzeige von Arbeitsunfällen bei der BGW ist im eigenen Interesse sinnvoll. Normalerweise übernimmt das der Arzt, der die Nachsorge durchführt und abrechnet.
Ruth Auschra