Betreff: Änderung Anlage 12a
wir möchten Sie darüber informieren, dass wir über die bereits mit der AOK Baden-Württemberg vereinbarten Erhöhungen
- der Überweiserpauschale RP1UE von 5 € auf 10 € ab 01.04.2023 und
- des EFA-Zuschlags (RQ6) von 5 € auf 10 € ab 01.10.2023
nun auch die Erhöhung des Zuschlags Beratungsgespräch (RBG) von 18 € auf 20 € rückwirkend ab 01.07.2023 vereinbaren konnten, die auch für die Bosch BKK gilt. Damit zeigen die Selektivvertragspartner wieder einmal, dass – auch in gesundheitspolitisch schwierigen Zeiten – Weiterentwicklungen in den Selektivverträgen möglich sind.
Die Erhöhung der Ziffer RBG wird bereits mit der Abrechnung Q3 2023 berücksichtigt, auch wenn diese in der Vertragssoftware erst ab Q1 2024 erscheint…
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