Betreff: Vertragsänderung Kündigungsregeln und teilnehmende Betriebskrankenkassen
wir möchten Sie darüber informieren, dass aufgrund kassenartspezifischer Besonderheiten im Verbund der BKK
VAG Baden-Württemberg und im gegenseitigen Verständnis zur Weiterentwicklung und Weiterführung des
Vertrags in den nächsten Jahren eine Änderung der Kündigungsregeln gemäß §7 des Vertrags vereinbart
wurde. Künftig können sowohl die BKK VAG als auch die teilnehmenden BETRIEBSKRANKENKASSEN die
Vertragsteilnahme mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündigen.
Von der einmaligen Kündigungsmöglichkeit zum 30.06.2023 hat nur die Pronova BKK Gebrauch gemacht.
Näheres dazu finden Sie in der 7. Änderungsvereinbarung…
.