MEDI fordert Ärzteschaft auf, höhere GOÄ-Steigerungssätze zu prüfen

27. März 2023

MEDI Baden-Württemberg e. V. schließt sich weiteren Ärzteverbänden an und fordert ebenfalls seine Mitglieder auf, bei privatärztlichen Abrechnungen bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten nach der veralteten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) höhere Steigerungssätze zu nutzen, soweit das möglich ist.

 „Die auf sich wartende Umsetzung der GOÄ bleibt ein großes Ärgernis für uns Niedergelassene. Bundesgesundheitsminister Lauterbach möchte sie nicht vorantreiben, solange keine Einigung mit den PKVen besteht. Allein das ist schon ein erheblicher Affront gegenüber unseren berechtigten Interessen, eine völlig antiquierte Gebührenordnung zu reformieren“, kritisiert Dr. Norbert Smetak, stellvertretender Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg e. V.

MEDI sieht aufgrund der aktuellen Inflation und massiven Kostensteigerungen durch die Energiekrise und den zunehmenden Personalmangel schnellen und pragmatischen Handlungsbedarf, damit niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit ihren Praxen nicht in eine wirtschaftliche Misere geraten. Der fachübergreifende Ärzteverband im Südwesten rät seinen Mitgliedern in jedem Einzelfall zu prüfen, ob höhere Steigerungssätze, die nach der GOÄ in bestimmten Fällen bis zum 3,5-fachen Satz möglich sind, gerechtfertigt seien.

Laut aktueller GOÄ sind die Gebühren grundsätzlich unter Berücksichtigung der Schwierigkeit der einzelnen Leistung, des Krankheitsfalles, des Zeitaufwandes sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Ist ein Kriterium bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt, kann es nicht herangezogen werden. Für Weiteres gilt die GOÄ. Ärztinnen und Ärzte sollten alle Möglichkeiten der GOÄ genau prüfen und ausschöpfen, fordert der Verband.

„Die individuelle Prüfung geschieht insgesamt viel zu wenig“, betont Smetak.
Das läge an unzureichender Kenntnis der Möglichkeiten, aber auch an der Sorge vor Konflikten mit Patientinnen und Patienten oder den Krankenkassen. Letzteres könne man durch legitime Begründungen wie beispielsweise erhöhtem Zeitaufwand oder schwierige Bedingungen bei Untersuchungen vermeiden. Das Überschreiten des oberen Regelsatzes sei dabei laut GOÄ verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen.

„Zeigen Sie alle, dass Sie es leid sind, Ihre Arbeit nicht adäquat und zeitgemäß honoriert zu bekommen. Rechnen Sie das ab, was Ihnen zusteht und senden Sie damit auch ein klares Zeichen an die Politik“, appelliert Smetak an seine Mitglieder.

 

Tanja Reiners

 

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