10 Jahre selektivvertragliche Psychotherapie steht bundesweit für richtungsweisende Versorgung

1. Juli 2022

Stuttgart, 30. Juni 2022 – Kürzere Wartezeiten, genauere Diagnostik, mehr und neue Therapieangebote für individuellere Behandlungen ohne Anträge und Gutachten bei hoher Behandlungsqualität. Diese Versprechen erfüllt das Psychotherapiemodul im PNP-Vertrag der AOK Baden-Württemberg seit Beginn im Juli 2012. Im Ergebnis können so mehr Patientinnen und Patienten schneller und besser diagnostiziert und behandelt werden. Der Therapiebedarf bei psychischen Erkrankungen ist nach wie vor sehr hoch. So wird pro Jahr etwa jeder neunte AOK-Versicherte mit der gesicherten Diagnose Depression behandelt. Der Vertrag ist auch Vorbild für die Regelversorgung, die nach und nach einiges übernommen hat. Dass der Vertrag bei den Psychotherapeutinnen und -therapeuten sehr gut ankommt, belegen auch die kontinuierlich steigenden Teilnehmerzahlen. Landesweit nehmen derzeit 953 Therapeutinnen und Therapeuten inklusive Angestellter teil.

Diplom-Psychologe Rolf Wachendorf, Vorsitzender der Freien Liste der Psychotherapeuten in Baden-Württemberg, resümiert: „Für mich ist der PNP-Vertrag eine echte Erfolgsschichte, denn wir können so arbeiten, wie es der Bedarf im einzelnen Behandlungsfall erfordert. Zwar hat die Regelversorgung mittlerweile die Akutversorgung, Videopsychotherapie, Förderung der Gruppen- und der Kurzzeittherapie, Rezidivprophylaxe und anderes aus unserem Vertrag übernommen, doch im PNP-Vertrag wurden eine hohe Flexibilität und eine individuellere Therapie tatsächlich ermöglicht. Außerdem sind die psychotherapeutische Versorgung und die Bürokratie essenziell entschlackt worden. Und es bestehen wirtschaftliche Planungssicherheit und attraktive Anstellungsmöglichkeiten. In Summe sind das richtungsweisende Rahmenbedingungen, die eine immense Erleichterung darstellen, eine sinnvolle Nutzung der knappen Ressourcen ermöglichen und entscheidende Teilnahmemotive sind.“ Auch das durch die Verpflichtung zur Terminservicestelle entstandene bürokratische Ärgernis – bis zu 40 Prozent der angemeldeten Patienten erscheinen nicht und Kapazitäten bleiben so ungenutzt – spielt im Selektivvertrag keine Rolle.

Zur Verbesserung der Versorgungsqualität erfolgen Diagnostik und Therapie auf Basis der neuesten wissenschaftlichen Leitlinien. Es gibt keine Aufteilung in Kurz- und Langzeittherapie, dafür werden Therapieformen, die weniger Zeit beanspruchen und hocheffektiv sind, gezielt gefördert. Besonders wichtig ist die Gruppentherapie, die rund fünfmal häufiger zum Einsatz kommt als in der Regelversorgung. Außerdem wurde die Einführung niederfrequenter Gruppenbehandlungen für schwere Fälle ohne zeitliche Begrenzung umgesetzt, die etwa bei Patienten mit Psychosen notwendig sind. Deren Behandlung durch Psychotherapeuten wurde erstmals im PNP-Vertrag ermöglicht. Ebenfalls nicht im Repertoire der Regelversorgung enthalten sind die seit Jahren in internationalen Leitlinien empfohlene interpersonelle Psychotherapie sowie die Hypnotherapie. „Deutlich mehr Zeit für eine umfassende Diagnostik gibt es für alle Patienten und speziell auch für Kinder- und Jugendliche, beispielsweise für einen notwendigen Intelligenztest“, erläutert Dr. Alessandro Cavicchioli, Landesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). „Ein umfassendes Therapieangebot wurde 2016 auch für Patienten mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung etabliert, das so in der Regelversorgung nicht gewährleistet ist. Es steht beispielhaft für eine maßgeschneiderte und bürokratiefreie Therapie. Auch in der Pandemiezeit bietet der Vertrag geradezu geniale Arbeitsbedingungen, weil gerade die für uns Psychotherapeuten besonders wichtige Fernbehandlung mittels Videosprechstunden und Telefon ohne Mengenbegrenzung abrechenbar ist. Wichtige Unterstützung erhalten wir im PNP-Vertrag auch durch den Sozialen Dienst der AOK, was wir sehr begrüßen“, so Cavicchioli.

„Wir wollten unseren Versicherten mit psychischen Erkrankungen unkompliziert und schneller eine bessere Therapie ermöglichen. Das ist uns mit dem Psychotherapiemodul sehr gut gelungen“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Eine wissenschaftliche Evaluation hat bestätigt, dass die Wartezeit auf den Beginn einer indizierten Psychotherapie kürzer war. Außerdem waren Versicherte mit Versorgung im PNP-Vertrag pro Jahr durchschnittlich 5 Tage weniger arbeitsunfähig. Beides bestätigt die bessere Koordination und Versorgungssteuerung im Rahmen des Haus- und Facharztprogramms.“ Das ist umso wichtiger, weil Fehlzeiten am Arbeitsplatz ein wichtiger Indikator für die gesundheitliche Situation Berufstätiger sind und Fehlzeiten aufgrund psychischer Störungen bei Frauen und Männern in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben.

Ein weiterer Vorteil für die Patienten ist die engere Kooperation mit den zuweisenden Hausärzten, die am AOK-Hausarztvertrag teilnehmen. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, stellt dazu fest: „Die vertraglich vereinbarte schnellere Terminvergabe hat sich in der Praxis absolut bewährt. Schnellere Behandlung verhindert eine Chronifizierung gerade bei psychischen Erkrankungen und die HZV-Hausärzte erhalten schneller eine differenzierte Diagnose und stehen im Austausch mit dem Therapeuten.“

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Vertragspartner am Modul Psychotherapie des PNP-Vertrages:

  • AOK Baden-Württemberg
  • Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN)
  • Bosch BKK
  • Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V.
  • Freie Liste der Psychotherapeuten
  • Interessengemeinschaft niedergelassener Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie in Baden-Württemberg (IG KJPP)
  • MEDI Baden-Württemberg e. V.
  • MEDIVERBUND AG

 

Kontakt (Pressestellen):
AOK Baden-Württemberg – Telefon: 0711 2593-231, presse@bw.aok.de
MEDI Baden-Württemberg – Telefon: 0711 806079-223

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