Zwei Jahre Facharztvertrag Nephrologie: Trotz Pandemie sehr gute Resonanz bei Ärzten und Patienten

30. März 2022

Am 1. April 2020 startete im Fachgebiet Nephrologie der achte Facharztvertrag der AOK. Vertragspartner auf Ärzteseite ist MEDI Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Verbund nephrologischer Praxen (VNP) in Baden-Württemberg. Mittlerweile nehmen 130 Nephrologinnen und Nephrologen inklusive angestellter Ärztinnen und Ärzte an der Versorgung teil.

Profitieren können von dem Vollversorgungsvertrag alle Versicherten mit chronischen Nierenerkrankungen, die am AOK-Facharztprogramm teilnehmen. Die Zahl der bisher behandelten Patientinnen und Patienten beträgt rund 5.000 pro Quartal. Der rote Faden des Vertrages ist die Sicherstellung einer umfassenden evidenzbasierten und biopsychosozialen Beratung und Versorgung in allen Phasen der Krankheit. Entsprechend wird der Beratungs- und Betreuungsaufwand deutlich höher honoriert. Das ärztliche Honorar liegt dadurch konstant um circa 15 bis 20 Prozent über dem KV-Niveau.

Partner setzen auf Prävention
Ein Schwerpunkt des Facharztvertrags Nephrologie liegt im Bereich der Prävention von Nierenerkrankungen. Dazu zählt die frühe und rechtzeitige Einbindung des Nephrologen, damit das Fortschreiten der chronischen Nierenerkrankung – und somit der Zeitpunkt des Dialysebeginns – verzögert werden kann. Zum Vertrag erläutert Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg: „Die mit den Vertragspartnern vereinbarte Vergütungssystematik fördert gezielt die intensive Begleitung und Beratung der Betroffenen und verbessert dadurch deren Gesundheitskompetenz. Im Vordergrund stehen dabei insbesondere Themen wie Rauchstopp, regelmäßige Bewegung, Abbau von Übergewicht und eine sichere Arzneimitteltherapie.“

Sofern eine Dialyse vonnöten ist, hat der behandelnde Nephrologe ebenfalls genügend Zeit um die Patienten umfassend und individuell zur optimalen Dialysemethode zu beraten. Patienten nach einer Nierentransplantation werden ebenfalls ausführlich und angepasst an die individuelle Gesundheitssituation beraten und motiviert, weil dies dazu beitragen kann, die Komplikationsraten zu senken. Dr. Dieter Baumann, erster Vorsitzender des VNP, kommentiert: „Zu Beginn hat uns die Pandemie enorm zurückgeworfen, und es gab auch Probleme mit der Vertragssoftware. Aber wir sind mit diesem Vertrag insgesamt sehr zufrieden und haben einen unheimlich hohen Zuspruch bei Ärzten und Patienten. Wichtig ist, dass wir die Patienten jetzt deutlich früher sehen, was deren Prognose verbessert und den Dialysebeginn mitunter um Jahre verzögert. In Verbindung mit dem nach wir vor vorbildlichen Dialysesachkostenvertrag der AOK Baden-Württemberg ist der Vertag in punkto Lebensqualitätsverbesserung und Wirtschaftlichkeit bundesweit einmalig.“

Auch die Förderung der Heimdialyse ist ein Ziel des Vertrages. Derzeit liegt deren Anteil bei 5 bis 6 Prozent. Ein limitierender Faktor sei laut Baumann, dass das durchschnittliche Alter bei Dialysepatienten heutzutage deutlich höher liege und der körperliche oder geistige Zustand oder der fehlende Partner einer Heimdialyse Grenzen setze.

Teilnehmende Ärzte profitieren von Planungssicherheit
Die Vertragspartner setzen auch beim Nephrologievertrag weiter auf die erfolgreiche Strategie einer engen Verknüpfung von haus- und fachärztlicher Versorgung. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, betont: „Unsere Patienten mit chronischen Nierenerkrankungen sind froh, dass sie jetzt frühzeitig zum Nephrologen kommen können, weil sie Angst vor einer belastenden Dialyse haben. Und der Nephrologievertrag auf Vollversorgungsbasis hält auch in diesen schwierigen Zeiten, was er verspricht und bietet den teilnehmenden Ärzten hohe Planungssicherheit und eine leistungsgerechte Vergütung.”

Der Facharztvertrag Nephrologie ergänzt den bereits seit 2002 existierenden Dialysesachkostenvertrag der AOK Baden-Württemberg. Mit diesem werden unter anderem die Kosten für den Einsatz des Dialysepersonals, des Dialysegerätes, der Räumlichkeiten, des Mobiliars, der Materialien, Lösungen und Medikamente abgegolten. Mit dem Facharztvertrag wird das Versorgungsspektrum für nierenkranke Patienten und Nierentransplantierte erweitert. Der weiterhin geltende Dialyse-Sachkostenvertrag hebt sich mit über 30 zusätzlichen Qualitätsmerkmalen vom Versorgungsniveau des EBM deutlich ab und steht damit von Beginn an für eine deutlich höhere Versorgungsqualität. So werden unter anderem für multimorbide Patienten höhere Dialysesachkostenpauschalen übernommen, um dem vermehrten Pflegeaufwand im Dialysezentrum gerecht zu werden.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

Neues Konzept zur ambulanten Weiterbildung: „Das ist eine Investition in die Zukunft“

Neues Konzept zur ambulanten Weiterbildung: „Das ist eine Investition in die Zukunft“

Mehr ambulante Angebote, weniger Fokus auf die Kliniken – wohin die Reise bei der Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin gehen soll, ist eigentlich klar. Doch der Weg dorthin gestaltet sich allzu oft holprig. Ein neues Konzept von Young MEDI unter der Federführung der Allgemeinmedizinerin Dr. Christine Blum und des Orthopäden Dr. Ferdinand Gasser soll das ändern und die ambulante Weiterbildung attraktiver und zugänglicher gestalten.

Elektronische Patientenakte: MEDI fordert deutliche Verschiebung für sicheren Start –Scharfe Kritik an intransparenter Kommunikation des BMG

MEDI Baden-Württemberg e. V. fordert eine deutlich längere Testphase für die elektronische Patientenakte (ePA) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, den Start der ePA realistisch und transparent anzupassen. Die Bedenken der Anbieter der Praxisverwaltungssysteme (PVS) müssten ernst genommen werden. Die aktuelle Kommunikation des BMG zur Zeitplanung sorge für Verwirrung bei der niedergelassenen Ärzteschaft.