Fernbehandlung und Delegation vertraglicher Leistungen
Unabhängig von den jüngsten Entwicklungen der Corona-Pandemie und der politischen Entscheidungen dazu haben die Vertragspartner beschlossen, die Vorteile der Video-/ Fernbehandlung für Patienten und Ärzte ab dem 01.01.2022 in den „Regelbetrieb“ der Facharztverträge zu überführen.