600 Ärzte und Therapeuten schätzen den Psychotherapievertrag der TK

11. Januar 2019

Als die “besondere psychotherapeutische Versorgung” im April letzten Jahres gestartet ist, waren 330 Behandler zur Versorgung der TK-Versicherten in Baden-Württemberg zugelassen. Inzwischen hat sich ihre Zahl fast verdoppelt.

„Offensichtlich bieten wir den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten einen attraktiven Vertrag außerhalb des KV-Systems an“, freut sich Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, über diese Entwicklung.

MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner ergänzt Vogts Einschätzung: „Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine höhere Vergütung als in der Regelversorgung, mehr Therapiefreiheit durch ein erweitertes Spektrum von Therapieverfahren und der Wegfall bürokratischer Antrags- und Genehmigungsverfahren sind überzeugende Argumente.“ Einen weiteren Pluspunkt sieht Baumgärtner darin, dass gerade auch die Leistungen in der Kurzzeittherapie für die Psychotherapeuten und -therapeutinnen besser bezahlt werden als im Kollektivvertrag.

Auch aus der Perspektive der Patientinnen und Patienten ist eine psychotherapeutische Versorgung im Rahmen der Vereinbarung mit deutlichen Vorteilen verbunden. Durch die große Zahl teilnehmender Ärzte und Therapeuten, die gut auf ganz Baden-Württemberg verteilt sind, sind keine langen Anfahrtswege notwendig.

„Wir sind froh, unseren Patienten ein breites Spektrum an Therapieverfahren unter modernen Servicestandards bieten zu können“, betont Vogt und ergänzt: „Klare Fristen reduzieren die Wartezeiten auf eine Behandlung. Der Erstkontakt erfolgt, wenn möglich, innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung, in dringenden Fällen sogar innerhalb von drei Tagen. Bis heute haben sich fast 10.000 Versicherte der Techniker Krankenkasse in den Vertrag eingeschrieben.

Um dies zu ermöglichen, müssen die am Vertrag teilnehmenden Behandler von Montag bis Freitag mindestens 20 Stunden erreichbar sein und Abendtermine für berufstätige Patienten anbieten.

 

Wer darf teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind neben psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche auch Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapie, psychosomatische Medizin und Psychotherapie, psychotherapeutische Medizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Außerdem können sich Vertragsärzte bewerben, die gemäß den Bedarfsplanungsrichtlinien ausschließlich psychotherapeutisch tätig sind.

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