MEDI GENO Assekuranz GmbH
Private Krankenversicherung
Jeder, der nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse ist, kann sich privat versichern:
Selbstständige und Freiberufler
Beamte und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe
Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2016: 56.250 Euro)
Personen ohne eigenes Einkommen bzw. mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro im Monat). Das sind z.B. Hausfrauen, Hausmänner oder Kinder
Studenten, wenn sie sich befreien lassen
MEDI GENO Assekuranz GmbH
Callisenstraße 1a
24837 Schleswig
Tel. 04621 – 305 72 30
Fax 04621 – 305 72 22
versicherung@medigeno-assekuranz.de
Wann kann sich ein Arbeitnehmer privat versichern?
Erhält ein Arbeitnehmer im Jahr nicht mehr Entgelt als die Versicherungspflichtgrenze, ist er pflichtversichert. Wer im aktuellen Jahr mehr verdient und auch im kommenden Jahr voraussichtlich mehr verdienen wird, kann sich freiwillig und damit privat krankenversichern.
Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze):
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich neu festgelegt.
2016: 56.250 Euro
2017: 57.600 Euro
2018: 59.400 Euro
2019: 60.750 Euro
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren – Wir helfen Ihnen gerne weiter!
*Pfichtfelder