Berlin (pag) – Die ärztliche Vergütung des Notfalldatenmanagements ab 1. Januar 2018 steht fest. Eine Einigung erzielten am Dienstag in Berlin der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des erweiterten Bewertungsausschusses.
Der einstimmig getroffene Beschluss sehe die Einführung von drei neuen Gebührenordnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vor, teilen die beiden Verhandlungspartner mit. Sie bezögen sich auf die Erstellung, Aktualisierung und Löschung von Notfalldatensätzen. Da es sich um neue Leistungen handelt, erfolge die Vergütung zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren extrabudgetär.
Mit ihrem Beschluss hat die Gemeinsame Selbstverwaltung die Grundlagen für die Umsetzung von Vorgaben im E-Health-Gesetz geschaffen. Darin steht, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Anwendungen unterstützen soll, die das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von medizinischen Daten für die Notfallversorgung ermöglichen.
Die Vertragspartner betonen, dass mit dem erfolgreichen Ende der Vorarbeiten nun die Industrie am Zuge sei. Sie müsse die notwendigen Geräte-Updates entwickeln, testen und den Praxen zur Verfügung stellen, damit das Notfalldatenmanagement technisch durchgeführt werden kann. Die Vergütung der technischen Komponenten für das Notfalldatenmanagement regelt die Vereinbarung zur Finanzierung der Telematik-Infrastruktur, die GKV-Spitzenverband und KBV ebenfalls beschlossen haben.