Berlin/Magdeburg (pag) – Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut hat kürzlich ihre Empfehlungen zur Impfung gegen saisonale Influenza aktualisiert. Sie rät zu einem Vierfach-Impfstoff. Ärzte fordern nun die sofortige uneingeschränkte Kostenübernahme durch die Kassen. Die dreimonatige Zustimmungsfrist des Gemeinsamen Bundesausschusses sei unnötig.
„60 Prozent der gemeldeten Grippefälle werden aktuell durch eine Virusvariante ausgelöst, die in der Dreifach-Impfung gerade nicht enthalten ist. Daher wurde die Empfehlung auf den Vierfach-Impfstoff geändert“, erklärt Impfexperte Dr. Gunther Gosch, Vorstandsmitglied der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Die Kammer fordert daher die Krankenkassen auf, die Kosten für diese Leistungen uneingeschränkt zu übernehmen. Bevor es an die Kostenübernahme geht, muss aber noch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Empfehlung der STIKO vom 11. Januar in die Schutzimpfungsrichtlinie übernehmen, dafür hat der Ausschuss maximal drei Monate Zeit. Zu möglichen Spekulationen, ob der G-BA die Empfehlung annimmt, äußert sich der unparteiische Vorsitzende, Prof. Josef Hecken. In der Vergangenheit habe der G-BA die Empfehlungen der STIKO in den meisten Fällen eins zu eins in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen. „Deshalb besteht – vorbehaltlich der Ergebnisse der endgültigen Beratung – heute keinerlei Anlass für Erklärungen, Berichte oder Spekulationen, in denen über eine Nichtumsetzung der STIKO-Empfehlung in die Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA und einer daraus folgenden angeblich schlechteren Behandlung von GKV-Versicherten gemutmaßt wird“, teilt Hecken mit.
Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt kritisiert die dreimonatige Zustimmungsfrist des G-BA: Das Zeitfenster für eine Grippeimpfung ist dann verstrichen, eine Impfung nicht mehr sinnvoll“, sagt Dr. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer. (Foto: pag)