Wiesbaden (pag) – Täglich eine Milliarde Euro hat Deutschland 2017 für Gesundheit ausgegeben – ein neuer Rekord. Insgesamt rechnet das Statistische Bundesamt für 2017 mit einem Anstieg der Gesundheitsausgaben auf 374,2 Milliarden Euro (+4,9 Prozent im Vergleich zu 2016). Der Ausgabensprung sei auf das im Januar in Kraft getretene dritte Pflegestärkungsgesetz zurückzuführen.
Zum Vergleich: Von 2015 zu 2016 erhöhten sich die Ausgaben nur um 3,8 Prozent auf 356,5 Milliarden Euro bzw. 4.330 Euro je Einwohner. Dies entsprach laut Statistischem Bundesamt 11,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Die größten Finanzierungsquellen waren 2016 die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer mit 112,4 Milliarden Euro, die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber mit 81,6 Milliarden Euro sowie staatliche Transfers in Höhe von 51,8 Milliarden Euro.
Die Zahlen zur Finanzierung der laufenden Gesundheitsausgaben entstammen der neu entwickelten Finanzierungsrechnung, die ab sofort die Gesundheitsausgabenrechnung ergänzt und den Nutzern eine zusätzliche Analysemöglichkeit zu den finanziellen Aspekten des Gesundheitssystems bietet.
Die Ergebnisse der Gesundheitsausgaben- und Finanzierungsrechnung folgen dem Konzept des „System of Health Accounts“, das von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der Weltgesundheitsorganisation und dem Statistischen Amt der Europäischen Union zum Zweck der internationalen Vergleichbarkeit von Gesundheitsausgaben empfohlen wird. Gemäß den dort enthaltenen Definitionen umfassen die Gesundheitsausgaben sämtliche Güter und Leistungen mit dem Ziel der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege, die Kosten der Verwaltung sowie Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens. Aufwendungen für Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen sowie Ausgaben für den Ausgleich krankheitsbedingter Folgen und Einkommensleistungen sind darin nicht enthalten. Begründet durch diese Abgrenzung weichen die Gesundheitsausgaben in der Gesundheitsausgabenrechnung von den Ausgaben der einzelnen Sozialversicherungsträger, insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung, ab.