Karlsruhe (pag) – Das Arztbewertungsportal jameda muss die Daten einer Ärztin löschen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden. Das Portal sei kein „neutraler“ Informationsmittler mehr, da es zahlende Ärzte mit Premium-Mitgliedschaft ohne Konkurrenz abbilde, während bei nicht-zahlenden Ärzten andere Mediziner als Alternative im Werbebereich angezeigt werden.
Im konkreten Fall verlangt eine Kölner Dermatologin von dem Bewertungsportal jameda, ihr Profil samt Basisdaten zu löschen. Anlass waren mehrere schlechte Bewertungen, deren Beanstandung durch die Ärztin erst nach Einschaltung eines Anwalts zur Löschung geführt hat. Ihre Gesamtnote stieg danach von 4,7 auf 1,5.
Der BGH entschied in Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Ärztin und der Informationsfreiheit von jameda zugunsten der Klägerin. Da das Online-Portal bei zahlenden „Premium“-Kunden keine konkurrierenden Ärzte anzeige, verlasse es seine Stellung als neutraler Informationsmittler zugunsten eines Werbeangebots, argumentieren die Karlsruher Richter. Deshalb könnten sich die Portalbetreiber nicht mehr auf ihre Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit berufen. In solchen Fällen überwiege das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Klägerin und ihrem „schutzwürdigen Interesse“, auf dem Bewertungsportal nicht gespeichert und angezeigt zu werden.
„Das Urteil trägt dazu bei, das Arzt-Patienten-Verhältnis zu schützen. Und es verdeutlicht, dass Nutzer bei Internetangeboten genau hinsehen müssen“, begrüßt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery das Urteil.
Dennoch will jameda mit der Aufnahme von Ärzten auf dem Portal weitermachen und setzt sich „für vollständige Arztlisten ein und hat die Anzeigen auf Arztprofilen, die Grund für das Urteil waren, nach Vorgaben der Bundesrichter mit sofortiger Wirkung entfernt. (…) Ärzte können sich nach wie vor nicht aus jameda löschen lassen“, sagt Dr. Florian Weiß, Geschäftsführer von jameda.
Das bestätigt prinzipiell auch der BGH: Bewertungsportale von Ärzten durch Patienten seien bei neutraler Darstellung weiter möglich – sofern dem Internetnutzer das Geschäftsmodell hinreichend offengelegt werde (Az. VI ZR 30/17). (Foto: jameda)