Berlin (pag) – Der Frauenanteil in den Vorstandsebenen der Krankenkassen, der Ärzte- und Zahnärztekammern und den Kassenärztlichen Vereinigungen ist auffallend niedrig. Das zeigt eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Stand des Frauenanteils in der Selbstverwaltung.
Er spiegele nicht annähernd den Anteil unter den weiblichen gesetzlich Versicherten (48 Prozent), den Angestellten bei Krankenkassen (70 Prozent) und den berufstätigen Ärztinnen (46 Prozent) wider, kritisiert die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther als Reaktion auf die Antwort.
Demnach gibt es mit Stand Dezember 2017 bei den Innungskrankenkassen (IKK) keine einzige Frau im Vorstand. Bei den Ersatzkassen sind es 7,7 Prozent, bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) 11,1 Prozent und bei den Betriebskrankenkassen 20,9 Prozent. In der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes der Kassen kommen Frauen bei den IKK auf 23,7 Prozent, bei den Ersatzkassen auf 17,2 Prozent, bei den BKK auf 29,2 Prozent und bei den AOK auf 25,2 Prozent. In den Verwaltungsräten der Krankenkassen liegt der Frauenanteil zwischen 10,1 Prozent (IKK) und 36,3 Prozent (Ersatzkassen). Eklatant niedrig ist der Frauenanteil auch im GKV-Spitzenverband: im Vorstand 33 Prozent und im Verwaltungsrat 15,4 Prozent.
Ähnlich schief ist das Verhältnis zwischen den berufstätigen Ärztinnen (46 Prozent) und den für sie zuständigen Landesärztekammern. Bis auf die Ärztekammer Bremen (60 Prozent) erreicht keine der Kammern einen angemessenen Frauenanteil in ihren Vorständen – die Quote liegt zwischen neun Prozent (Baden-Württemberg) und 30 Prozent (Mecklenburg-Vorpommern).
Ebenfalls unterrepräsentiert sind Frauen auch in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die Interessen der knapp 170.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten vertreten. Zehn der 17 KVen hat keine Frau im Vorstand. Und auch im Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der derzeit aus drei Mitgliedern besteht, ist keine Frau vertreten.
Die Antwort der Bundesregierung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/007/1900725.pdf