Düsseldorf (pag) – Es müssen mehr Anstrengungen unternommen werden, um Ärzte, medizinisches Personal und andere Rettungskräfte vor Gewalt zu schützen. Das verlangt die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein in einer Entschließung.
„Die wiederholten Angriffe auf Rettungskräfte müssen ein Weckruf an die Gesellschaft, die Politik und jeden einzelnen sein, der Verrohung entgegenzutreten“, heißt es darin. Außerdem müssten Ärzte und andere Mitarbeiter in Notaufnahmen, Notfallpraxen sowie im ärztlichen Bereitschaftsdienst in den Schutzbereich des Paragraphen 115 Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen werden.
Mit einer Gesetzesänderung im April 2017 hat der Deutsche Bundestag durch eine Ergänzung von Paragraph 323c StGB zwar die Behinderung von hilfeleistenden Personen rechtlich der unterlassenen Hilfeleistung gleichgestellt. Das medizinische Personal wurde jedoch nicht in den weitergehenden Schutzbereich des Paragraphen 115 StGB aufgenommen.
Laut einer 2015 veröffentlichten Studie sind 91 Prozent der Hausärzte in Ausübung ihrer Arbeit schon einmal Opfer von aggressivem Verhalten geworden. 23 Prozent der Mediziner erlebten schwerwiegende Aggressionen und Gewalt, bei elf Prozent der Befragten ereigneten sich die heftigen Zwischenfälle in den vergangenen zwölf Monaten. In ihrer Praxis fühlen sich zwar die meisten Ärzte noch sicher, während der Bereitschaftsdienste und bei Hausbesuchen sieht das jedoch anders aus: Zwei Drittel der Ärztinnen und ein Drittel der Ärzte fühlen sich in diesen Situationen unsicher.
Eine im vergangenen Jahr publizierte Studie im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung liefert ebenfalls erschreckende Zahlen: Jeder achte Feuerwehrmann und Rettungsdienstmitarbeiter in Nordrhein-Westfalen wurde in den vergangenen zwölf Monaten Opfer von körperlicher Gewalt.
Link: Zu der Entschließung der Kammerversammlung im Wortlaut: https://www.aekno.de/page.asp?pageID=11042