Informationsunterlagen zum Diabetologievertrag mit der DAK-Gesundheit nach § 140a
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass der § 140a DAK-Diabetologievertrag zwischen der DAK-Gesundheit und MEDI Baden-Württemberg abgeschlossen wurde und Sie zum 1.1.2020 daran teilnehmen können.
Der Vertragsinhalt entspricht hinsichtlich der Verordnung von FGM, rtCGM und CSII dem Ihnen bereits bekannten Diabetologievertrag. Ergänzend dazu beinhaltet der Vertrag das Versorgungsmodul über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus. Deshalb haben wir Ihnen die Anlage 8 und Anlage 12 (Vergütungstabelle) beigefügt, aus der Sie die Leistungsinhalte und Abrechnungsziffern für das Modul entnehmen können.