Praxen, die an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossenen sind, steht eine Erstattung ihrer tatsächlich entstandenen Kosten zu. Zu diesem Schluss kommt das Rechtsgutachten zum TI-Konnektor, das der MEDI Verbund in Auftrag gegeben hat.
„Wir suchen nun Kolleginnen und Kollegen, denen im Zusammenhang mit der Installation und der Arbeit mit dem TI-Konnektor Kosten entstanden sind, die bisher nicht oder nicht ausreichend erstattet worden sind“, sagt MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner. Sein Aufruf richtet sich an die MEDI-Mitglieder und an diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die an der bundesweiten MEDI-Umfrage zum TI-Konnektor im Sommer teilgenommen haben. An sie möchte sich Baumgärtner nächste Woche in einem Anschreiben wenden.
„Darüber hinaus werden wir eine Aufstellung der Kosten machen, die den bürokratischen Aufwand und das Schulen der Praxismitarbeiterinnen zum Thema haben“, kündigt Baumgärtner an, „aus unserer Sicht muss auch dieser Aufwand berücksichtigt und bezahlt werden.“
Außerdem möchte MEDI prüfen lassen, wer für die Mängel bei der Installation des TI-Konnektors und für die technischen Fehler zur Verantwortung gezogen werden kann. „Dafür werden wir voraussichtlich ein Gutachten in Auftrag geben müssen“, so der MEDI-Vorsitzende.
Ebenfalls geprüft werden muss die Haftung der Praxen im Hinblick auf den Datenschutz und die Verantwortlichkeit der Ärztinnen und Ärzte bezogen auf die TI.