Kardio – MRT
Die Vertragspartner haben mit Wirkung zum 01.04.2020 die Ergänzung der Anlage 12 des § 73c-Vertrags Kardiologie AOK BW/Bosch BKK um die Durchführung des Kardio-MRT vereinbart.
Die hierfür neu geschaffenen Ziffern E30 und E31 sowie A30 und A31 (Einzel- und Auftragsleistungen) werden wie folgt vergütet: