Modul Diabetisches Fußsyndrom und Abrechnungsziffer D5 Gestationsdiabeteskomplex
1. Modul „Diabetisches Fußsyndrom“
Mit Wirkung zum 01.07.2019 haben sich die Vertragspartner darauf verständigt, den Diabetologievertrag um das Modul „Diabetisches Fußsyndrom“ zu erweitern. Ziel des Moduls ist es, durch ein abgestuftes Versorgungskonzept von Spezialisten im ambulanten und stationären Versorgungsbereich, die Major-Amputationsrate bei Patienten/innen mit Diabetischem Fußsyndrom zu senken. Amputationen sind grundsätzlich zu vermeiden und sollten die Ultima Ratio sein.
2. Abrechnungsziffer D5 Gestationsdiabeteskomplex
Die D4 Gestationsdiabeteskomplex Diabetesberater/in wird um die Abrechnungsziffer D5 erweitert, die sich an die Ziffern 99989, 99997 und 99998 für die Versorgung der Gestationsdiabetikerinnen aus der Regelversorgung anlehnt.