„Viele Praxen setzen die Verordnung zu lax um“

Seit dem 25. Mai hat die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) auch für Praxen Gültigkeit. Genau wie MEDI Baden-Württemberg bietet auch MEDI Südwest den Mitgliedern hierbei Unterstützung an. Indes beobachtet Geschäftsführer Axel Motzenbäcker, dass die Verordnung von vielen Praxen zu oberflächlich umgesetzt wird.

MEDI: Herr Motzenbäcker, wie äußert sich das?

Motzenbäcker: Viele Ärzte fragen sich nur, ob sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen. Wenn nicht, ist für sie das Thema erledigt. Das ist aber fahrlässig, denn die durch die DSGVO normierten umfangreichen Auskunfts- und Informationspflichten für Patienten müssen alle Praxen erfüllen. Hinzu kommen umfangreiche Meldepflichten bei Datenpannen gegenüber den Landesdatenschutzbehörden. Hier müssen Praxen formelle Anforderungen erfüllen, die schon fast ein eigenes Qualitätsmanagement erfordern. Dazu kommen umfangreiche Dokumentationspflichten und Fortbildungsverpflichtungen für die Praxisteams.

MEDI: Welche Hilfestellung bekommen Ihre Mitglieder?

Motzenbäcker: Wir haben ein Paket mit unterschiedlichen Maßnahmen geschnürt. Beispielsweise besuche ich als Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) Praxen für einen Datenschutzaudit, um sie bei der Erfüllung der compliance-rechtlichen DSGVO-Vorgaben zu unterstützen. Darüber hinaus koordinieren wir die Anpassung der Netzwerkstrukturen in den Praxen mit ihren Software- und Servicepartnern. Auf Wunsch können wir auch zusätzlich ein DIN-ISO-QM-System implementieren, was nicht nur aus DSGVO-Sicht Sinn macht.

Wir nehmen uns auch die Praxishomepage vor und passen sie bei Bedarf an. Wir achten darauf, dass es keine unnötigen Dokumentationen gibt und auch die eingesetzten Formulare DSGVO-konform sind. MEDI-Ärzte und ihre Teams können sich bei unseren QM-Schulungstagen oder in gesonderten Datenschutzschulungen zur DSGVO weiterbilden. Wir begleiten die Mitglieder durch den gesamten Prozess.

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Elektronische Patientenakte: MEDI plant bundesweite Kampagne zur Patientenaufklärung

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. sehen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Mitte Januar 2025 sehr kritisch. Die digitale Akte sei weder technisch noch strukturell ausgereift. Ein finanzieller Ausgleich für den erheblichen Mehraufwand in den Praxen ist laut Ärzteverbände zudem nicht vorgesehen. Auch über die Transparenz stigmatisierender Diagnosen beispielsweise durch Einsicht in Medikationslisten sollten Patientinnen und Patienten informiert werden. Parallel zur Aufklärungskampagne der Bundesregierung plant MEDI in den kommenden Wochen eine eigene bundesweite Patientenaufklärung in den Praxen.