Die Bundesärztekammer hat in Abstimmung mit BPtK, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern die Verlängerung der Befristung der Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen bei Erbringung im Rahmen der COVID-19-Pandemie bis zum 30.09.2020 beschlossen.
Darüber hinaus konnte mit dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern ein Konsens zur Änderung des Geltungszeitraums der gemeinsamen Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie erzielt werden. Sie gilt rückwirkend ab dem 09.04.2020 bis zum 30.09.2020.
Die geänderten Abrechnungsempfehlungen (Anlage) sowie Hinweise und Erläuterungen finden Sie auf der Homepage der Bundesärztekammer:
https://www.bundesaerztekammer.de/corona-pandemie/