Infoschreiben vom 11.12.2024

Betreff:Überweisungsziffer RP1UE

uns erreichen immer wieder Nachfragen zur Verwendung von Überweisungsscheinen bei der selektivvertraglichen Behandlung, weshalb wir Sie dazu informieren möchten. Wesentlicher und elementarer Bestandteil der Haus- und Facharztprogramme der AOK BW und Bosch BKK ist, dass die teilnehmenden Versicherten die Facharztpraxis grundsätzlich auf hausärztliche Überweisung hin aufsuchen und dementsprechend eine Überweisung ihrer HZV-Hausarztpraxis zum fachärztlichen Termin mitbringen sollen..

 

 

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