Betreff:Überweisungsziffer RP1UE
uns erreichen immer wieder Nachfragen zur Verwendung von Überweisungsscheinen bei der selektivvertraglichen Behandlung, weshalb wir Sie dazu informieren möchten. Wesentlicher und elementarer Bestandteil der Haus- und Facharztprogramme der AOK BW und Bosch BKK ist, dass die teilnehmenden Versicherten die Facharztpraxis grundsätzlich auf hausärztliche Überweisung hin aufsuchen und dementsprechend eine Überweisung ihrer HZV-Hausarztpraxis zum fachärztlichen Termin mitbringen sollen..
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