Infoschreiben vom 10.12.2024

Betreff: Erinnerung Qualitätszirkel 2024

der Rheumatologievertrag sieht verpflichtend den Besuch von jährlich mind. zwei zertifizierten Kursen/Fortbildungen mit insgesamt mindestens acht Fortbildungspunkten zur Diagnostik und Behandlung der Krankheitsbilder der jeweiligen Fachgruppe vor. Außerdem ist die Teilnahme an mindestens einem strukturierten Qualitätszirkel je vollendetem Halbjahr zu von den Vertragspartnern definierten Themen erforderlich. Um den vertraglichen Verpflichtungen bzgl. der Qualitätszirkel im Kalenderjahr 2024 nachzukommen, stehen folgende Optionen offen..

 

 

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