Betreff: Einladung zur Informationsveranstaltung und Vertragsschulung
seit über zehn Jahren profitieren die Teilnehmer von den Vorteilen des § 73c / §140a Gastroenterologievertrags von der AOK BW, Bosch BKK und BKK VAG BW.
Der Vertrag bietet teilnehmenden Praxen deutliche Mehrwerte im Vergleich zur Regelversorgung:
- feste Vergütungen ohne Abstaffelung oder Budgetierung
- mehr Zeit, insbesondere für Patienten mit chronischen Krankheitsbildern (z. B. durch Vergütung zusätzlicher Arzt-Patienten-Kontakte)
- keine Fallzahl- oder Mengenbegrenzung
sind nur einige von vielen Vorteilen…