Infoschreiben vom 29.11.2024

Betreff: Einladung zur Informationsveranstaltung und Vertragsschulung

seit über zehn Jahren profitieren die Teilnehmer von den Vorteilen des §140a Kardiologievertrags von AOK BW, Bosch BKK und BKK VAG BW.

Der Vertrag bietet teilnehmenden Praxen deutliche Mehrwerte im Vergleich zur Regelversorgung:

  • feste Vergütungen ohne Abstaffelung oder Budgetierung
  • mehr Zeit, insbesondere für Patienten mit chronischen Krankheitsbildern (z. B. durch Vergütung zusätzlicher Arzt-Patienten-Kontakte)
  • keine Fallzahl- oder Mengenbegrenzung

sind nur einige von vielen Vorteilen…