Ärztlicher Bereitschaftsdienst: MEDI unterstützt Reform der KVBW

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. unterstützt die geplante Neustrukturierung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Durch den zunehmenden Ärzte- und Fachkräftemangel sowie das BSG-Urteil zu den sogenannten Poolärztinnen und -ärzten müssen laut Verband die bestehenden Ressourcen künftig zielgenauer eingesetzt werden. Die Menschen würden dennoch weiterhin ausreichend akut versorgt werden.

„Immer mehr Ärztinnen und Ärzte verabschieden sich in den Ruhestand, der niedergelassene ärztliche Nachwuchs fehlt, sodass wir unsere Ressourcen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst künftig nicht mehr in dem gleichen Maße zur Verfügung stellen können, zumal wir auch schon in der Regelversorgung überlastet sind. Das bedeutet aber nicht, dass die Menschen in Baden-Württemberg akut nicht mehr ausreichend versorgt werden können“, betont Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg e. V. und praktizierender Kardiologe.

Eine Neustrukturierung des Notfalldienstes sei dringend erforderlich, weil der Bereitschaftsdienst an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden müsse. Aus diesem Grund unterstützt MEDI die Planungen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). MEDI weist in diesem Zusammenhang noch mal auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hin.

Zum Hintergrund: Am 24. Oktober 2023 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass eine Tätigkeit im (zahn-)ärztlichen Bereitschaftsdienst als sogenannter Poolarzt sozialversicherungspflichtig ist. Aufgrund dieses Urteils musste die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) die Tätigkeit der rund 3.000 Poolärztinnen und -ärzte mit sofortiger Wirkung beenden. Das habe den Ärztlichen Bereitschaftsdienst personell massiv geschwächt. „Wir sehen hierfür die Verantwortung vor allem beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Leider gibt es bis heute keine wirklich suffizienten Lösungen für dieses Problem“, kritisiert Smetak.

Laut MEDI müssen künftig für Ersteinschätzungen oder Beratungen im Notfalldienst telemedizinische Lösungen und auch KI stärker eingesetzt werden – analog der geplanten Notfallreform. „In vielen Fällen reicht oft ein telemedizinischer Austausch mit einer Ärztin oder einem Arzt. Dafür brauchen wir aber keine zusätzlichen Notfallpraxen“, so Smetak.

Der MEDI-Chef appelliert auch an die Gesellschaft: „Jeder Einzelne hat eine Verantwortung im solidarischen Gesundheitssystem und sollte ehrlich hinterfragen, ob die Beschwerden auch nach dem Wochenende abgeklärt werden können. Ich sehe in der Gesellschaft durchaus einen starken Trend zur Flatrate-Kultur. Die Medizin ist aber kein Streamingdienst. Wir können nicht für jede Unpässlichkeit oder Verunsicherung 24 Stunden am Tag kontaktiert werden. Für die akuten Fälle werden wir aber jederzeit zur Verfügung stehen. Für Notfälle sind die Krankenhäuser rund um die Uhr da.“

p
Pressekontakt:

MEDI Baden-Württemberg e.V.
Jill Sayer
E-Mail: jill.sayer@medi-verbund.de
Tel.: (0711) 80 60 79-219
www.medi-verbund.de