Drei Jahre Facharztvertrag Pneumologie der AOK Baden-Württemberg: Verbesserte Versorgung bei verbesserter Wirtschaftlichkeit

Im Sommer 2021 startete die Versorgung des wegweisenden Selektivvertrags, der klare Vorteile im Vergleich zur Regelversorgung (RV) aufweist. Vertragspartner des Berufsverbands der Pneumologen in Baden-Württemberg (BdP) sind MEDI Baden-Württemberg, die AOK Baden-Württemberg und die Bosch BKK. Ein Hauptziel war es, für den ambulanten Bereich eine umfangreiche patientenorientierte Versorgungs- und Beratungsstruktur zu schaffen und die Gesundheitskompetenz lungenkranker Patientinnen und Patienten wirksam zu stärken. Die Rechnung ist bisher aufgegangen.

Speziell für Patienten mit chronischen Krankheitsbildern wie Asthma und COPD sowie multimorbide Patienten werden mehr Gesprächsleistungen ermöglicht und vergütet. Dazu zählen bei jedem Patienten als Standard eine umfassende biopsychosoziale Anamnese und die Berücksichtigung leitlinienorientierter Therapiepfade. Holger Woehrle, 1. Vorsitzender des BdP in Baden-Württemberg betont: „Der Vertrag gewinnt kontinuierlich an Fahrt, nachdem im ersten Jahr mit den Vertragspartnern vertraulich und konstruktiv nachjustiert wurde. Mittlerweile nehmen mehr als die Hälfte der Pneumolog*Innen teil, und wir sehen noch ein substanzielles Steigerungspotenzial. Denn für uns, die Patientinnen und Patienten und die Krankenkassen ist der Vertrag ein klarer Gewinn in punkto verbesserter Versorgung bei verbesserter Wirtschaftlichkeit. Er steht für eine leistungsgerechtere Honorierung ohne Budgetierung mit fester Vergütung und einem höheren durchschnittlichen Fallwert von circa 10 Prozent gegenüber der Regelversorgung.“

Eine wichtige Zusatzleistung, die besonders honoriert wird, gibt es beim Thema Tabakentwöhnung. An den Folgen des Rauchens sterben allein in Deutschland jedes Jahr etwa 127.000 Menschen. Durch häufigere Inanspruchnahme des Gesundheitssystems, dauerhafte Medikation, Fehlzeiten, Rehabilitationsmaßnahmen, Frühberentungen und vorzeitige Todesfälle entstehen hohe direkte und indirekte Krankheitskosten (RKI, 6/2023). Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, unterstreicht: „Obwohl in Baden-Württemberg der Anteil der COPD-Patienten weit unter dem bundesweiten Durchschnitt liegt, gibt es noch großen Verbesserungsbedarf für viel zu viele Betroffene. Angesichts der Einbußen an Lebensqualität und der Tatsache, dass Verbesserung möglich ist, ist der Rauchstopp ein Schwerpunkt des Pneumologievertrags. Die Vertragspartner fördern den Rauchstopp durch eine strukturierte dreistufige fachärztliche Beratung und Motivation.“

Sehr wichtig ist auch, dass der Vertrag eine Förderung der Entlastungsassistentin/-en in der Facharztpraxis (EFA®) beinhaltet. Sie sind gerade bei chronischen Patienten zum Beispiel mit COPD, Asthma und OSA unersetzlich. Abrechenbar sind je Vollzeit-EFA® bis zu 400 Zuschläge pro Quartal für alle Patienten, die aufgrund ihrer chronischen Erkrankung einer besonderen Betreuung und Beratung bedürfen.

Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, betont abschließend: „Zur Gewährleistung einer abgestuften und koordinierten Versorgung setzen wir auch im Pneumologievertrag auf die bewährte Strategie einer aktiven Kooperation mit den am Hausarztvertrag teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten. Dazu zählen unter anderem eine schnelle Terminvergabe und die qualitätsgesicherte Harmonisierung der Arzneimitteltherapie. Diese strukturierte Zusammenarbeit zwischen Haus- und Facharztpraxen ermöglicht eine qualitätsorientierte und bedarfsgerechte Versorgungssteuerung.“

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Jill Sayer
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