Infoschreiben vom 05.09.2024

Betreff:  Einladung zur Informationsveranstaltung und Vertragsschulung

seit über zehn Jahren profitieren die Teilnehmer von den Vorteilen des § 73c / §140a Kardiologievertrags von
AOK BW, Bosch BKK und BKK VAG BW.
Der Vertrag bietet teilnehmenden Praxen deutliche Mehrwerte im Vergleich zur Regelversorgung..