Infoschreiben vom 03.09.2024

Betreff: Einladung zur Informationsveranstaltung und Vertragsschulung

seit Jahren profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von den Vorteilen des Orthopädie- und Rheumatologievertrags gemäß § 73c SGB V der AOK BW und Bosch BKK.

Der Vertrag bietet teilnehmenden Praxen deutliche Mehrwerte im Vergleich zur Regelversorgung:

  • feste Vergütungen ohne Abstaffelung oder Budgetierung
  • mehr Zeit, insbesondere für Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheitsbildern (z. B. durch Vergütung zusätzlicher Arzt-Patienten-Kontakte)
  • keine Fallzahl- oder Mengenbegrenzung

sind nur einige von vielen Vorteilen…

 

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