Betreff: Einladung zur Informationsveranstaltung und Vertragsschulung
seit Jahren profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von den Vorteilen des Orthopädie- und Rheumatologievertrags gemäß § 73c SGB V der AOK BW und Bosch BKK.
Der Vertrag bietet teilnehmenden Praxen deutliche Mehrwerte im Vergleich zur Regelversorgung:
- feste Vergütungen ohne Abstaffelung oder Budgetierung
- mehr Zeit, insbesondere für Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheitsbildern (z. B. durch Vergütung zusätzlicher Arzt-Patienten-Kontakte)
- keine Fallzahl- oder Mengenbegrenzung
sind nur einige von vielen Vorteilen…
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