Infoschreiben vom 05.07.2024

Betreff: Einladng zur Vertragsschulung (online)

seit 2014 profitieren die Teilnehmenden von den Vorteilen des HZV AOK BW Kinder- und Jugendarztmoduls gemäß § 73b SGB V.

Der Vertrag bietet teilnehmenden Praxen deutliche Mehrwerte im Vergleich zur Regelversorgung wie bspw.

  • innovative pädiatrische Rundumversorgung
  • Planungssicherheit und wirtschaftliche Sicherheit der Praxen
  • erweiterte und neue Vorsorgen gemäß BVKJ

Wir laden deshalb alle interessierten Kinder- und Jugendärzte/-ärztinnen sowie Medizinische Fachangestellte zu unserer nächsten Vertragsschulung zum Kinder- und Jugendarztmodul ein. Zum einen werden hier die Teilnahmevoraussetzungen und Vergütungsregeln erläutert, zum anderen bietet die Veranstaltung die Gelegenheit offene Fragen und Punkte zu klären..