Das MEDI-MVZ-Projekt „Arztpraxen 2030“ ist im Gegensatz zu investorengetragenen Konzepten nachfolge- und berufspolitisch orientiert und außerdem darauf ausgerichtet, die ärztliche Freiberuflichkeit zu stärken. In diesem Jahr feiert das Projekt sein siebenjähriges Bestehen.
Das Szenario ist mittlerweile nicht mehr neu: Angestellte Ärztinnen und Ärzte scheuen aus mehreren Gründen das Risiko, den Aufwand oder die Verantwortung einer Selbstständigkeit. Entsprechend stehen Niedergelassene, die sich um eine Nachfolge für ihre Praxis bemühen, vor einer ambitionierten Aufgabe. Hilfestellung bietet da die MEDIVERBUND AG mit „Arztpraxen 2030“: Sie begleitet die Praxisinhaber dabei, ihre Praxis in ein mit der AG gemeinsames Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) mit GmbH-Struktur umzuwandeln. In diesen ärztegeführten MEDI-MVZ sind die Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit der Stuttgarter AG Gesellschafter ihres MVZ. Junge Mediziner bekommen so einen weitgehend risikolosen Einstieg in die ambulante Tätigkeit und werden übernommen. Später können sie Teilhaber „ihres“ MVZ werden.
„Neben der Risikobeschränkung durch das GmbH-Konstrukt und die Teilung zwischen dem MEDIVERBUND und den Medizinern kommen wir hier auch dem Wunsch der nachfolgenden Ärztegeneration nach Teamarbeit und Flexibilität entgegen“, erinnert MEDI-Chef Dr. Norbert Smetak. Die resultierende Aufteilung von Arztsitzen in bis zu vier Teile ermöglicht es künftigen Nachfolgern, überschaubare und flexible Arbeitszeiten anzubieten – zum Beispiel eine Vier-Tage-Woche oder wechselnde Dienstpläne.
Klare Vorteile für jüngere Ärztinnen und Ärzte
„Arztpraxen 2030“ sieht keine langfristige Bindung über Arbeitsverträge vor, sondern eine motivationsgebundene Bindung. Dennoch haben Nachwuchsmediziner finanzielle Sicherheit und können sogar ihr Kapital für Privates, wie beispielsweise für einen Hausbau, investieren, weil die Gesellschaft den Ärztinnen und Ärzten die Anteile bei Ausstieg wieder abkaufen kann. „Darüber hinaus steht den Kolleginnen und Kollegen auch die Tätigkeit in einer großen Team- oder Zweigpraxis offen“, betont Smetak. Diese Möglichkeit unterstützt „Arztpraxen 2030“ von der Angestelltentätigkeit bei vollkommener Entlastung von bürokratischen Aufgaben über die zunehmende Übernahme von Verantwortung zum Beispiel als ärztliche Leiterin oder ärztlicher Leiter oder Mitgesellschafterin beziehungsweise Mitgesellschafter bis hin zur Option der Übernahme des MVZ oder der angeschlossenen Zweigpraxis.
Julien Balig / Angelina Schütz
Diese Praxen eignen sich für „Arztpraxen 2030“
Sie planen in den nächsten drei bis fünf Jahren Ihre Praxis abzugeben und haben bereits Ärztinnen und/ oder Ärzte angestellt. Ihre Praxisräume bieten Platz für drei Kolleginnen oder Kollegen. Sie möchten in den nächsten drei Jahren voll mitarbeiten und sehen sich als erfahrener Mentor der jüngeren Ärztegenerationen. Sie sind stolz auf Ihre hohen Scheinzahlen und offen gegenüber der Digitalisierung. Die MEDIVERBUND AG erarbeitet mit Ihnen und Ihren angestellten Ärztinnen und Ärzten ein auf Sie und Ihre Praxis zugeschnittenes Konzept. Über einen entsprechenden Kontaktfragebogen auf der MEDI-Homepage können Sie bereits Ihre erste Anfrage stellen. Im nächsten Schritt setzen sich Experten der MEDIVERBUND AG mit Ihnen in Verbindung und besprechen das weitere Vorgehen.
Schritt für Schritt zur weiteren Planung
Nach dem Erstkontakt über den Fragebogen erfolgt eine Betriebswirtschaftliche Analyse (BWA) von Ihrem Steuerberater über die aktuellen Einnahmen der letzten fünf Jahre. Auch hierfür bietet der MEDIVERBUND eine entsprechende Vorlage an. Die Einnahmen sind unterteilt in solche aus der KV, der HZV, Privateinnahmen und weiteren. Wichtig sind der MEDIVERBUND AG auch Informationen zum Ausbildungsstand Ihres Teams: Gibt es bei Ihren MFA eine VERAH? Oder haben Ihre angestellten Ärzte Zusatzbezeichnungen wie zum Beispiel Psychotherapie? Ist das geklärt, können Sie mit dem MEDIVERBUND einen persönlichen Gesprächstermin in Ihrer Praxis vereinbaren. Danach wird das MVZ-Konzept entwickelt, das auch die künftige Rollenverteilung und Verantwortlichkeiten regelt. Erst im nächsten Schritt startet die Initialisierungsphase mit der Kaufpreisverhandlung, der Definition des Zeithorizontes und dem Aufsetzen der notwendigen rechtlichen Unter lagen. Als finaler Schritt steht die Umsetzungsphase an: Dann wird der Gesellschaftervertrag aufgesetzt, die notwendigen Anträge beim jeweiligen Zulassungsausschuss gestellt und die Kollegen vor Ort sowie die Patienten informiert.