Nach dem aktuellen Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erhalten die Länder gesetzlich die Möglichkeit sogenannte sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bestimmen, im ersten Entwurf noch als „Level 1i-Kliniken“ angekündigt, deren Leistungsspektrum neben stationären auch erweiterte ambulante sowie medizinisch-pflegerische Leistungen umfasst. Das Gesetz räumt diesen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen ferner die Möglichkeit ein, Leistungen der hausärztlichen Versorgung nach § 73 Absatz 1 Satz 2 zu erbringen.
„Das Gesetz ist in der aktuellen Version ein Generalangriff auf den Sicherstellungsauftrag durch die Hintertür. Soll Herr Lauterbach das Kind ‚Poliklinik‘ doch beim Namen nennen. Die Ambulantisierung der Hausärztinnen und Hausärzte in der Klinik nimmt den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen jegliche Entfaltungsmöglichkeit“, kritisiert Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg e. V., MEDI GENO Deutschland e. V. und praktizierender Kardiologe in Kirchheim unter Teck. Der MEDI-Chef kündigt an, das sogenannte Korbmodell in Erwägung zu ziehen. Bei diesem Modell geht es um einen gemeinschaftlichen Systemausstieg der Niedergelassenen durch Rückgabe ihrer Zulassungen.
„Jede Woche gibt es eine neue Hiobsbotschaft für die niedergelassene Ärzteschaft. Die Kolleginnen und Kollegen sind am Rande der Verzweiflung. Viele geben ihre Niederlassung früher ab. Die Politik zwingt uns, neben den Protesten, auch über Maßnahmen wie das Korbmodell konkret nachzudenken. Bei MEDI laufen aktuell erste Planungen“, ergänzt Dr. Bernhard Schuknecht, stellvertretender Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg e. V. und praktizierender Orthopäde im Rhein-Neckar-Kreis.
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