Betreff: Modul Diabetisches Fußsyndrom – Vertragsänderungen zum 01.10.2023
zum 01.07.2019 wurde der AOK-Diabetologievertrag um das Modul „Diabetisches Fußsyndrom“ ergänzt.
Aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse der Abrechnung von Leistungen aus diesem Modul,
haben die Vertragspartner mit Wirkung zum 01.10.2023 vereinbart, die Abrechnungssystematik bei Behandlung
des Diabetischen Fußsyndroms zu vereinfachen..