Bei der GOÄ gibt es auch weiterhin keine entscheidenden Fortschritte. Bundesgesundheitsminister Lauterbach zeigt keinerlei Interesse die antiquierte Gebührenordnung zu reformieren. Auch die PKVen hinterfragen immer noch einige Positionen der betriebswirtschaftlich kalkulierten ärztlich erstellten GOÄ.
Um eine Minimalchance der Einführung einer neuen GOÄ zu erhalten, muss zumindest ein Konsens zwischen PKV und Bundesärztekammer erreicht werden. Hier muss Druck auf die PKVen zur Einigung erzeugt werden. Die Bundesärztekammer hat auf einen Verbändetreffen zwei Möglichkeiten dargelegt: Den Einsatz höherer Steigerungsfaktoren mit Begründung bis zum 3,5-fachen Satz. Und: Die Abdingung für Leistungen auch über diesen Satz hinaus. Letzteres erfordert eine umfangreiche Aufklärung und auch das Einverständnis der Patientinnen und Patienten und ist im Praxisalltag nur bedingt sinnvoll.
„Setzen Sie bitte einerseits ein Zeichen und nehmen Sie in Zeiten der massiven Inflation auch hier eine notwendige Umsetzung der Möglichkeiten im gesetzlichen Rahmen wahr“, fordert MEDI-Vizechef die MEDI-Mitglieder in seinem Rundschreiben auf. Schon jetzt sind die Daten auch der neuen GOÄ durch die massiven Kostensteigerungen überholt. Die Forderung von MEDI: Die Kostenzunahmen müssen Berücksichtigung in weiteren Verhandlungen finden.
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