Für unsere teilnehmenden Praxen an den Selektivverträgen gibt es im Rahmen des AOK-Diabetologievertrags eine vertragliche Neuregelung zwischen der AOK Baden-Württemberg und verschiedenen Hilfsmittel-Lieferanten. Und: Für das Modul Psychotherapie im AOK BW und Bosch BKK PNP-Vertrag gibt es neue Leistungen.
Das ist neu:
AOK BW Diabetologie
Die Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnung von rtCGM-Systemen sind wesentlicher Bestandteil des AOK-Diabetologievertrags. Aufgrund vertraglicher Neuregelung zwischen der AOK Baden-Württemberg und verschiedenen Hilfsmittel-Lieferanten erfolgt rückwirkend zum 1. Dezember 2022 eine Änderung der Anlage 2a des AOK-Diabetologievertrags.
Ausführliche Infos finden Sie in diesem Schreiben.
___________________________________________________________________________________________________
AOK BW/Bosch BKK PNP-Vertrag – Modul Psychotherapie
Mit Wirkung zum 01. Januar 2023 wurden im Modul Psychotherapie neue Leistungen und Vertragsanpassungen beschlossen:
- Erhöhung der Grundpauschale PTP1 auf 60 Euro
- Neue Leistung: Zuschlag für zeitnahe psychotherapeutische Anschlussbehandlung nach teil-/stationärem Aufenthalt bei Neupatienten
- Neue Leistung: Gruppentherapeutische Grundversorgung
- Erweiterung der ICD-Liste: F06.9 wird ergänzt bei der neuropsychologischen Psychotherapie
- Neue Abrechnungsregeln zum Neubeginn/Wiederaufnahme von Einzel- und Gruppentherapie
- Beendigung der Ziffer PTQ1 (Strukturzuschlag Videosprechstunde)
Ausführliche Infos finden Sie in diesem Schreiben.