Selektivverträge: Neues vom Diabetologie- und PNP-Vertrag

Für unsere teilnehmenden Praxen an den Selektivverträgen gibt es im Rahmen des AOK-Diabetologievertrags eine vertragliche Neuregelung zwischen der AOK Baden-Württemberg und verschiedenen Hilfsmittel-Lieferanten. Und: Für das Modul Psychotherapie im AOK BW und Bosch BKK PNP-Vertrag gibt es neue Leistungen.

Das ist neu:

AOK BW Diabetologie

Die Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnung von rtCGM-Systemen sind wesentlicher Bestandteil des AOK-Diabetologievertrags. Aufgrund vertraglicher Neuregelung zwischen der AOK Baden-Württemberg und verschiedenen Hilfsmittel-Lieferanten erfolgt rückwirkend zum 1. Dezember 2022 eine Änderung der Anlage 2a des AOK-Diabetologievertrags.

Ausführliche Infos finden Sie in diesem Schreiben.

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AOK BW/Bosch BKK PNP-Vertrag – Modul Psychotherapie

Mit Wirkung zum 01. Januar 2023 wurden im Modul Psychotherapie neue Leistungen und Vertragsanpassungen beschlossen:

  • Erhöhung der Grundpauschale PTP1 auf 60 Euro
  • Neue Leistung: Zuschlag für zeitnahe psychotherapeutische Anschlussbehandlung nach teil-/stationärem Aufenthalt bei Neupatienten
  • Neue Leistung: Gruppentherapeutische Grundversorgung
  • Erweiterung der ICD-Liste: F06.9 wird ergänzt bei der neuropsychologischen Psychotherapie
  • Neue Abrechnungsregeln zum Neubeginn/Wiederaufnahme von Einzel- und Gruppentherapie
  • Beendigung der Ziffer PTQ1 (Strukturzuschlag Videosprechstunde)

Ausführliche Infos finden Sie in diesem Schreiben.

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Elektronische Patientenakte: MEDI plant bundesweite Kampagne zur Patientenaufklärung

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. sehen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Mitte Januar 2025 sehr kritisch. Die digitale Akte sei weder technisch noch strukturell ausgereift. Ein finanzieller Ausgleich für den erheblichen Mehraufwand in den Praxen ist laut Ärzteverbände zudem nicht vorgesehen. Auch über die Transparenz stigmatisierender Diagnosen beispielsweise durch Einsicht in Medikationslisten sollten Patientinnen und Patienten informiert werden. Parallel zur Aufklärungskampagne der Bundesregierung plant MEDI in den kommenden Wochen eine eigene bundesweite Patientenaufklärung in den Praxen.