Betreff: Vertragsänderungen zum 01.12.22 – insbesondere Verordnung von Hilfsmitteln
die Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnung von rtCGM-Systemen sind wesentlicher Bestandteil des AOK-Diabetologievertrags. Aufgrund vertraglicher Neuregelung zwischen der AOK Baden-Württemberg und verschiedenen Hilfsmittel-Lieferanten erfolgt rückwirkend zum 1.12.22 eine Änderung der Anlage 2a des AOK-Diabetologievertrags. Wir möchten Sie dazu wie folgt informieren…