Vertragliche Anpassungen
Monat: September 2022
Serie Personalsuche, Teil 2: Bewerben Sie sich bei der MFA!
Bei Stellenangeboten hatten Ärztinnen und Ärzte früher die Qual der Wahl, heute ist es umgekehrt. Ihre Anzeige und Ihr öffentlicher Auftritt entscheiden darüber, ob Sie bei der Personalsuche Erfolg haben oder nicht. Das macht Arbeit – im Idealfall aber auch Spaß! In Teil zwei unserer Serie zeigen wir Ihnen, wie das funktionieren kann.
Infoschreiben vom 26.09.2022
Vertragliche Anpassungen
Jetzt mitmachen: Protestaktion am 5. Oktober 2022
Nach dem Schiedsspruch zum Honorar vergangene Woche soll der Orientierungswert für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im kommenden Jahr um zwei Prozent steigen. Für den MEDI Verbund Baden-Württemberg e. V. ist das ein inakzeptables Ergebnis. Steigende Personal- und Energiekosten, Inflation sowie Honorarverluste durch die geplante Abschaffung der Neupatientenregelung bringen die ambulante Versorgung in eine prekäre Lage.
Fünf Jahre Diabetologievertrag der AOK Baden-Württemberg – Messlatte für die ambulante Versorgung
Der 2017 gestartete Selektivvertrag setzt nach wie vor neue Maßstäbe in der ambulanten Versorgung. So erhalten insulinpflichtige Diabetiker bei Bedarf ohne bürokratischen Aufwand intermittent-scanning Glukosemonitoring Systeme (iscCGM) oder real-time Glukosemonitoring Systeme (rtCGM) und eine bundesweit vorbildliche hochwertige Betreuung in qualifizierten diabetologischen Schwerpunktpraxen. Der Vertrag nach § 140a SGB V wurde sukzessive und bedarfsgerecht erweitert. Er deckt auch die intensivierte Betreuung von Patienten mit Insulinpumpen und von Patientinnen mit Gestationsdiabetes ab. Seit Mitte 2019 ergänzt das Modul Diabetisches Fußsyndrom den Facharztvertrag. Am Vertrag nehmen derzeit 121 Praxen teil – davon annähernd alle Schwerpunktpraxen in Baden-Württemberg. Von den Versorgungsvorteilen profitieren Versicherte, die am Haus- und Facharztprogramm der AOK Baden-Württemberg teilnehmen. Vertragspartner auf Ärzteseite ist MEDI Baden-Württemberg in Kooperation mit der Diabetologen Baden-Württemberg eG.
Fünf Jahre Diabetologievertrag der AOK Baden-Württemberg – Messlatte für die ambulante Versorgung
Stuttgart, 19. September – Der 2017 gestartete Selektivvertrag setzt nach wie vor neue Maßstäbe in der ambulanten Versorgung. So erhalten insulinpflichtige Diabetiker bei Bedarf ohne bürokratischen Aufwand intermittent-scanning Glukosemonitoring Systeme (iscCGM) oder real-time Glukosemonitoring Systeme (rtCGM) und eine bundesweit vorbildliche hochwertige Betreuung in qualifizierten diabetologischen Schwerpunktpraxen. Der Vertrag nach § 140a SGB V wurde sukzessive und bedarfsgerecht erweitert. Er deckt auch die intensivierte Betreuung von Patienten mit Insulinpumpen und von Patientinnen mit Gestationsdiabetes ab. Seit Mitte 2019 ergänzt das Modul Diabetisches Fußsyndrom den Facharztvertrag. Am Vertrag nehmen derzeit 121 Praxen teil – davon annähernd alle Schwerpunktpraxen in Baden-Württemberg. Von den Versorgungsvorteilen profitieren Versicherte, die am Haus- und Facharztprogramm der AOK Baden-Württemberg teilnehmen. Vertragspartner auf Ärzteseite ist MEDI Baden-Württemberg in Kooperation mit der Diabetologen Baden-Württemberg eG.
Honorarentscheid: Prekäre Lage für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Nach dem Schiedsspruch zum Honorar vergangene Woche soll der Orientierungswert für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im kommenden Jahr um zwei Prozent steigen. Für den MEDI Verbund Baden-Württemberg e. V. ist das ein inakzeptables Ergebnis. Steigende Personal- und Energiekosten, Inflation sowie Honorarverluste durch die geplante Abschaffung der Neupatientenregelung bringen die ambulante Versorgung in eine prekäre Lage.
Honorarentscheid: Prekäre Lage für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Nach dem Schiedsspruch zum Honorar vergangene Woche soll der Orientierungswert für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im kommenden Jahr um zwei Prozent steigen. Für den MEDI Verbund Baden-Württemberg e. V. ist das ein inakzeptables Ergebnis. Steigende Personal- und Energiekosten, Inflation sowie Honorarverluste durch die geplante Abschaffung der Neupatientenregelung bringen die ambulante Versorgung in eine prekäre Lage.
Serie Personalsuche, Teil 1: Sie suchen eine MFA?
Selbst wenn Ihr Team aktuell komplett ist: Irgendwann wird eine Mitarbeiterin kündigen, sich in den Mutterschutz oder die Rente verabschieden. Spätestens dann wäre es hilfreich, die aktuellen Spielregeln der Personalsuche zu beherrschen. In unserer dreiteiligen Serie geben wir Tipps, wie das gelingen kann.
So klappt die Kooperation zwischen Allgemeinmedizin und Psychotherapie
Eine reibungslose Kooperation von Therapeutinnen und Therapeuten aus Psychotherapie und Allgemeinmedizin ist nützlich für alle Beteiligten. Diplom-Psychologin Friederike Echtler-Geist aus dem Stuttgarter Praxiszentrum Psychotherapie beschreibt Eckpunkte für erfolgreiche Kommunikation und Vernetzung.