Sidem Benk war jahrelang als Zahnmedizinische Fachangestellte in einer Praxis tätig. Auf der Suche nach neuen Herausforderungen wurde sie bei MEDI fündig. Seit ein paar Monaten hilft sie Ärztinnen und Ärzten oder MFAs bei Fragen zur Abrechnung der Facharztverträge.
MEDI: Frau Benk, Sie sind seit ein paar Monaten bei der MEDIVERBUND AG in der Abteilung für Abrechnung der Facharztverträge angestellt. Was sind Ihre Aufgaben?
Benk: Mein neuer Aufgabenbereich ist sehr abwechslungsreich, wir verwalten das Teilnahmemanagement der Facharztverträge und übernehmen die telefonische Beratung. Wenn das Testsystem zum Beispiel bei einzelnen Vertragsteilnehmern vor der finalen Abrechnung gravierende Auffälligkeiten feststellt, bieten wir eine Korrektur vor der Abgabe an und melden uns bei den Betroffenen. Dadurch können wir Probleme zeitnah aus der Welt schaffen. Im persönlichen Gespräch klären wir Rückfragen, oft ergibt sich daraus eine kleine Abrechnungsschulung.
MEDI: Gibt es typische Probleme, wegen denen Sie angerufen werden?
Benk: Oft geht es um die Abgabenfristen der Abrechnung. Die Fristen gelten übergreifend für alle Facharztverträge. Dazu gibt es auf unserer Homepage einen Abrechnungskalender mit allen wichtigen Terminen und Stichtagen. Bei den jeweiligen Facharztverträgen ist dieser Kalender unter der Rubrik ‚Abrechnungsunterlagen‘ als PDF abrufbar.
Häufig wird auch gefragt, wie man bereits abgerechnete Fälle korrigieren oder ändern kann. Die Praxen können solche Korrekturen innerhalb der Software selbstständig vornehmen und an uns, also die MEDIVERBUND AG, übermitteln. Falls hier Unsicherheiten bestehen, ist eine kleine Einweisung des Softwareanbieters ausreichend, da jede Software individuell gestaltet ist und wir aus diesem Grund selbst keine Einweisung geben können.
Viele Anruferinnen und Anrufer fragen auch, ob ihre Abrechnungsdaten angekommen sind. Wenn wir Abrechnungsdaten erhalten, versenden wir grundsätzlich am nächsten Werktag per Fax oder E-Mail eine Empfangsbestätigung, die folgende Angaben enthält: Anzahl der Patienten mit den Leistungsziffern, den Verordnungen und den dazugehörigen Diagnosen sowie ggf. die Anzahl der Operationsschlüssel. Wenn einzelne Fälle abgelehnt werden, kommt die Empfangsbestätigung per Post oder direkt ins Arztportal. Das geschieht aus Datenschutzgründen, da Patientendaten aufgeführt werden. In diesem Schreiben findet man auch die Gründe für die Ablehnung.
MEDI: Haben Sie noch einen allgemeinen Rat an die Praxen?
Benk: Wir empfehlen immer, den Abrechnungsbrief gründlich durchzulesen. Der Honorarbescheid enthält eine ausführliche Darstellung der abgerechneten Patienten sowie eine Auflistung der vorgenommenen Korrekturen. Hier lässt sich schnell erkennen, ob eine Diagnose oder Ziffer vergessen oder falsch dokumentiert wurde. Für einige Leistungen und Zuschläge sind Abrechnungsgenehmigungen einzureichen. Sinnvoll ist es hier, dass die jeweiligen Praxen ihre eingereichten Genehmigungen auf Vollständigkeit überprüfen und uns Änderungen mitteilen, damit im Rahmen der Abrechnung alle relevanten Zuschläge und Ziffern vergütet werden können. Eine Übersicht der hinterlegten Genehmigungen findet man ganz am Ende des Dokumentes.
MEDI: Ganz offen gefragt: Sind diese Anrufe lästig?
Benk: Absolut nicht, wir stehen selbstverständlich jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung. Praxen können sich gerne mit jedem Anliegen an uns wenden, sei es per E-Mail, telefonisch oder auch ganz klassisch per Brief. Grundsätzlich gilt: Je genauer und detaillierter ein Problem geschildert wird, desto effizienter können wir das Anliegen bearbeiten.
MEDI: Niemand hängt gerne in der Warteschleife einer Hotline…
Benk: Stimmt (lacht)! Meine Kolleginnen und ich nehmen uns für jeden Anrufer Zeit und das Feedback ist durchweg sehr positiv. Warteschlangen gibt es bei uns höchstens kurz vor Quartalswechsel, wenn alle ihre Abrechnung versenden wollen. Aber selbst da ist die Wartezeit sehr gering. Und falls wir doch mal nicht erreichbar sein sollten, dann kann man uns gerne eine Bitte um Rückruf per E-Mail an abrechnung@medi-verbund.de senden. Am besten mit einer kurzen Schilderung des Anliegens – natürlich im Rahmen der Datenschutzvorgabe.
Ruth Auschra