Stuttgart, 28.04.2022, Die im Rahmen des Pflegebonusgesetzes geplante Änderung des Impfschutzgesetzes sieht vor, Grippeschutzimpfungen künftig in Apotheken durchzuführen. Das kann nur mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen werden. Statt eine neue Impfinstanz mit möglichen Kostensteigerungen zu schaffen, fordert MEDI Baden-Württemberg e.V. die Einführung des Dispensierrechts für die Ärzteschaft.
„Es ist weder von fachlicher Sinnhaftigkeit noch notwendig eine komplexe medizinische Leistung in der Schnellbleiche zu schulen, die dann in Apotheken erfolgen soll“, betont Dr. Norbert Smetak, stellvertretender Vorsitzender MEDI Baden-Württemberg e.V. Wie hoch die Impfbereitschaft in der Ärzteschaft ist, wurde nicht zuletzt bei der Coronaimpfkampagne deutlich. Das System der Impfung durch Ärztinnen und Ärzte ist gelernt und bewährt. „Auch wenn in anderen Ländern in Apotheken geimpft wird, sollte man das nicht auf unser gut funktionierendes System übertragen“, so Smetak weiter.
Die Einführung dieser neuen Impfinstanz bringt außerdem eine mögliche Erhöhung der Kosten mit sich. Der Versorgung zuträglich und kostengünstiger wäre stattdessen die Einführung des Dispensierrechts für die Ärzteschaft. Insbesondere im Notdienst und in der Erstausgabe von Medikamenten in Praxen und Kliniken könnte die Versorgung so nahtlos und an Patientinnen und Patienten orientiert erfolgen. „Gerade an Wochenenden können so mögliche Brüche in der Versorgung vermieden werden,“ hält Smetak fest.
Auch bei der Erstbestellung von Medikamenten kann so effizienter vorgegangen werden. Unnötig große Packungsgrößen können umgangen werden. Zusätzlich sparen Patientinnen und Patienten Wege und tragen so dem Umwelt- und Klimaschutz zumindest etwas bei. Das geschieht nicht durch zusätzliche Apothekenbesuche für Impfungen.
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