Fernbehandlungen: Jetzt fester Bestandteil der Facharztverträge

14. Februar 2022

Video- und Fernbehandlungen durch Facharztpraxen nehmen stetig zu und sind seit Corona aus vielen Praxen nicht mehr wegzudenken. Nach verschiedenen Sonderregelungen haben die Vertragspartner Video- und Fernbehandlungen zum 1. Januar 2022 als festen Bestandteil in die Facharztverträge aufgenommen.

„Es hat sich gezeigt, dass die neuen Behandlungsmöglichkeiten für viele Situationen nicht nur eine Alternative zum Praxisbesuch, sondern für Arzt und Patient sogar ein echter Gewinn sein können“, beobachtet Jasmin Ritter, Fachbereichsleiterin der MEDI-Facharztverträge.

Die selektivvertraglichen Neuregelungen definieren den Begriff „Arzt-Patienten-Kontakt“ (APK) neu und entsprechen den formalen berufs- und sozialrechtlichen Anforderungen an die Durchführung von Videosprechstunden – beispielsweise für Videodienstanbieter.

Persönlicher und telemedizinischer Arzt-Patienten-Kontakt
Unterschieden wird dabei zwischen einem persönlichen und einem telemedizinischen APK. Letzterer bezieht sich auf Leistungen via zertifiziertem Videosystem, Telefon, Messenger – also Leistungen, die nicht am gleichen Ort oder zur gleichen Zeit erbracht werden.

Durch die Einbindung der Video- und Fernbehandlung in die Vergütungs-struktur der Facharztverträge erfolgen – im Gegensatz zum EBM – keine Kürzungen, Deckelungen oder Abrechnungsausschlüsse für die in Videosprechstunden erbrachten Leistungen.

„Nur wenn in einem Quartal ausschließlich telemedizinische Kontakte stattfinden, ist der Fall einmal, wie beispielsweise mit der Abrechnung der Grundpauschale, mit der neuen Info-Ziffer FBE für Fernbehandlung zu kennzeichnen“, erklärt Ritter. Die neue Ziffer wird mit dem Update zum zweiten Quartal 2022 in der Vertragssoftware hinterlegt.

Selektivverträge an Bedürfnisse angepasst
„Mit den Selektivverträgen möchten wir Praxisteams modernes Arbeiten ermöglichen. Dabei schauen wir immer auf die Bedürfnisse und den Nutzen für Praxen und Patientinnen und Patienten“, ergänzt Ritter.

Informationen zur Durchführung und Abrechnung von Video- und Fernbehandlungen erhalten Sie im Rahmen der digitalen Vertrags- und Abrechnungsschulungen. Anmelden können Sie sich über unsere Veranstaltungsseite.

Weitere Informationen zu den Leistungspositionen finden Sie auf der MEDI-Webseite unter Ihren Facharztverträgen.

Tanja Reiners

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

MEDI GENO fordert Selektivverträge als bundesweite Blaupause und begrüßt Vorschläge von NRW-Gesundheitsminister Laumann

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI GENO Deutschland e. V. begrüßt die gesundheitspolitischen Vorschläge, die der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am vergangenen Samstag beim Neujahrsempfang der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in Dortmund skizziert hat. Für Laumanns Ideen zur Patientensteuerung verweist der Ärzteverband auf die erfolgreichen Selektivverträge, die MEDI mit entwickelt hat und die laut Verband zu einer erheblich verbesserten Steuerung der Patientenströme beitragen.

MEDI-Kooperation: Berufsbegleitendes Studium bietet MFA neue Perspektiven

Ab März 2025 bietet die SRH Fernhochschule einen neuen berufsbegleitenden Studiengang für medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte (MFA/ZFA) an. Nach drei Semestern können sie den Bachelor of Science „Praxis- und Versorgungsmanagement“ erwerben. Einer der Kooperationspartner ist der MEDI-Verbund. Philipp Reutter vom MEDI-eigenen Fortbildungsinstitut IFFM sieht den Studiengang als bedeutenden Schritt in Richtung Akademisierung medizinischer Fachberufe, der MFA neue Perspektiven für Karrieren in der Gesundheitsversorgung eröffnet.

„Diabetologische Leistungen sind im EBM nur unzureichend abgebildet“

Wachsende Patientenzahlen, steigende Anforderungen an die Therapie und fehlende Finanzierung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) stellen diabetologische Schwerpunktpraxen (DSP) bundesweit vor große Herausforderungen. Wer sich in Baden-Württemberg dem MEDI-Diabetologievertrag angeschlossen hat, ist deutlich besser dran. Der Diabetologe Dr. Richard Daikeler erläutert die Stärken des Vertrags – und erklärt, warum er den Protest der Kolleginnen und Kollegen bundesweit unterstützt.