Fernbehandlungen: Jetzt fester Bestandteil der Facharztverträge

14. Februar 2022

Video- und Fernbehandlungen durch Facharztpraxen nehmen stetig zu und sind seit Corona aus vielen Praxen nicht mehr wegzudenken. Nach verschiedenen Sonderregelungen haben die Vertragspartner Video- und Fernbehandlungen zum 1. Januar 2022 als festen Bestandteil in die Facharztverträge aufgenommen.

„Es hat sich gezeigt, dass die neuen Behandlungsmöglichkeiten für viele Situationen nicht nur eine Alternative zum Praxisbesuch, sondern für Arzt und Patient sogar ein echter Gewinn sein können“, beobachtet Jasmin Ritter, Fachbereichsleiterin der MEDI-Facharztverträge.

Die selektivvertraglichen Neuregelungen definieren den Begriff „Arzt-Patienten-Kontakt“ (APK) neu und entsprechen den formalen berufs- und sozialrechtlichen Anforderungen an die Durchführung von Videosprechstunden – beispielsweise für Videodienstanbieter.

Persönlicher und telemedizinischer Arzt-Patienten-Kontakt
Unterschieden wird dabei zwischen einem persönlichen und einem telemedizinischen APK. Letzterer bezieht sich auf Leistungen via zertifiziertem Videosystem, Telefon, Messenger – also Leistungen, die nicht am gleichen Ort oder zur gleichen Zeit erbracht werden.

Durch die Einbindung der Video- und Fernbehandlung in die Vergütungs-struktur der Facharztverträge erfolgen – im Gegensatz zum EBM – keine Kürzungen, Deckelungen oder Abrechnungsausschlüsse für die in Videosprechstunden erbrachten Leistungen.

„Nur wenn in einem Quartal ausschließlich telemedizinische Kontakte stattfinden, ist der Fall einmal, wie beispielsweise mit der Abrechnung der Grundpauschale, mit der neuen Info-Ziffer FBE für Fernbehandlung zu kennzeichnen“, erklärt Ritter. Die neue Ziffer wird mit dem Update zum zweiten Quartal 2022 in der Vertragssoftware hinterlegt.

Selektivverträge an Bedürfnisse angepasst
„Mit den Selektivverträgen möchten wir Praxisteams modernes Arbeiten ermöglichen. Dabei schauen wir immer auf die Bedürfnisse und den Nutzen für Praxen und Patientinnen und Patienten“, ergänzt Ritter.

Informationen zur Durchführung und Abrechnung von Video- und Fernbehandlungen erhalten Sie im Rahmen der digitalen Vertrags- und Abrechnungsschulungen. Anmelden können Sie sich über unsere Veranstaltungsseite.

Weitere Informationen zu den Leistungspositionen finden Sie auf der MEDI-Webseite unter Ihren Facharztverträgen.

Tanja Reiners

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

Noch keine Daten vorhanden.

„Diabetologische Leistungen sind im EBM nur unzureichend abgebildet“

Wachsende Patientenzahlen, steigende Anforderungen an die Therapie und fehlende Finanzierung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) stellen diabetologische Schwerpunktpraxen (DSP) bundesweit vor große Herausforderungen. Wer sich in Baden-Württemberg dem MEDI-Diabetologievertrag angeschlossen hat, ist deutlich besser dran. Der Diabetologe Dr. Richard Daikeler erläutert die Stärken des Vertrags – und erklärt, warum er den Protest der Kolleginnen und Kollegen bundesweit unterstützt.

Neues Konzept zur ambulanten Weiterbildung: „Das ist eine Investition in die Zukunft“

Neues Konzept zur ambulanten Weiterbildung: „Das ist eine Investition in die Zukunft“

Mehr ambulante Angebote, weniger Fokus auf die Kliniken – wohin die Reise bei der Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin gehen soll, ist eigentlich klar. Doch der Weg dorthin gestaltet sich allzu oft holprig. Ein neues Konzept von Young MEDI unter der Federführung der Allgemeinmedizinerin Dr. Christine Blum und des Orthopäden Dr. Ferdinand Gasser soll das ändern und die ambulante Weiterbildung attraktiver und zugänglicher gestalten.

Elektronische Patientenakte: MEDI fordert deutliche Verschiebung für sicheren Start –Scharfe Kritik an intransparenter Kommunikation des BMG

MEDI Baden-Württemberg e. V. fordert eine deutlich längere Testphase für die elektronische Patientenakte (ePA) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, den Start der ePA realistisch und transparent anzupassen. Die Bedenken der Anbieter der Praxisverwaltungssysteme (PVS) müssten ernst genommen werden. Die aktuelle Kommunikation des BMG zur Zeitplanung sorge für Verwirrung bei der niedergelassenen Ärzteschaft.