Betreff: Fernbehandlung und Delegation vertraglicher Leistungen
die vergangenen knapp zwei Jahre haben uns allen viel abverlangt. Über Ihre Arbeit in den Praxen hinaus mussten wir als Vertragspartner oftmals kurzfristig die Behandlungs- und Abrechnungsmöglichkeiten auch in den Facharztverträgen der AOK BW und Bosch BKK an die Herausforderungen der epidemischen Lage anpassen. Unabhängig von den jüngsten Entwicklungen der Corona-Pandemie und der politischen Entscheidungen dazu haben die Vertragspartner beschlossen, die Vorteile der Video-/ Fernbehandlung für Patienten und Ärzte ab dem 01.01.2022 in den „Regelbetrieb“ der Facharztverträge zu überführen…