Richtlinie des G-BA zur datengestützten einrichtungsübergreifenden QS
der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden
Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) auch Regelungen für die Nierenersatztherapie getroffen. Diese sind unter dem
Kürzel QS NET zusammengefasst. Letztlich geht es hierbei um eine Datenerhebung zur Messung der
Versorgungsqualität im ambulanten und im stationären Bereich.
Das Verfahren QS NET sieht vor, dass die nephrologische Praxis Behandlungsdaten erhebt und übermittelt. In
der „Regelversorgung“ erfolgt die Datenübermittlung an die Kassenärztliche Vereinigung; bei Selektivverträgen –
und damit auch im Facharztvertrag Nephrologie – erfolgt die Übermittlung der Daten an die Vertrauensstelle
gemäß § 11 der DeQS-Richtlinie…