Nach Ministeriumsvorgaben: Auslieferung von Corona-Schnelltests gestoppt

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat entschieden, dass SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung (AntigenPreisV) an Arztpraxen nur dann abgegeben werden dürfen, wenn sie einen Zuschlag von 40 Cent über dem Herstellerpreis pro Test nicht überschreiten. Deswegen sieht sich auch der Praxisbedarf des MEDI Verbunds gezwungen, den Verkauf solcher Schnelltest vorerst einzustellen.

„Uns ist es einfach nicht möglich, den für die eigene und abschließende Preisberechnung maßgeblichen Herstellerpreis rechtssicher festzustellen“, erklärt Lars Hörnig, Geschäftsführer der MEDIVERBUND Praxisbedarf GmbH und ergänzt: „Wir müssen deshalb die Auslieferung leider stoppen, auch wenn die Nachfrage riesig ist.“

MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner bedauert die Entscheidung und das Vorgehen des BMG. „Solche Preisverordnungen führen nur dazu, dass Praxen und Einrichtungen, die dringend Antigen-Schnelltests brauchen, leer ausgehen werden, während Minister Spahn in der Öffentlichkeit betont, wie wichtig ihm der Schutz unserer Bevölkerung ist.“

Der MEDI Verbund prüft nun die rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten, um die Versorgung der Mitgliederpraxen schnellstmöglich wieder aufzunehmen.

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Elektronische Patientenakte: MEDI plant bundesweite Kampagne zur Patientenaufklärung

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. sehen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Mitte Januar 2025 sehr kritisch. Die digitale Akte sei weder technisch noch strukturell ausgereift. Ein finanzieller Ausgleich für den erheblichen Mehraufwand in den Praxen ist laut Ärzteverbände zudem nicht vorgesehen. Auch über die Transparenz stigmatisierender Diagnosen beispielsweise durch Einsicht in Medikationslisten sollten Patientinnen und Patienten informiert werden. Parallel zur Aufklärungskampagne der Bundesregierung plant MEDI in den kommenden Wochen eine eigene bundesweite Patientenaufklärung in den Praxen.