Die Abrechnung über den MEDI Verbund ermöglicht es, den ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen, rückwirkend Ziffern und Diagnosen nachzureichen – und das anwenderfreundlich über das Praxis-AIS. Erfahren Sie, warum die Abrechnung hier reibungslos funktioniert und welche Vorteile Ihnen MEDI – neben besserer Versorgung – noch bietet.
Praxen, die an einem oder mehreren Selektivverträgen des MEDI Verbunds teilnehmen, erfassen erbrachte Versorgungsleistungen mit Hilfe eines MEDI-Selektivvertragsmoduls in ihrem AIS. Nach Quartalsende laden sie ihre Abrechnungsdaten über einen sicheren VPN-Tunnel auf die MEDI-Server hoch. Dann werden die Daten mit der Abrechnungssoftware von MEDI verarbeitet. Die Abrechnung funktioniert fast vollautomatisch. Die Grundlage: Noch während die Vertragspartner – also Krankenkasse, Berufsverbände und MEDI – einen neuen Versorgungsvertrag verhandeln, übersetzen MEDI-Programmierer jede vereinbarte Abrechnungsziffer in Programmiercodes. Pünktlich zur ersten Abrechnung ist die neue Vertragssoftware bereits mehrfach getestet und einsatzbereit.
Anders als bei der Abrechnung mit der KV erhalten Vertragsteilnehmer in den Abrechnungsbriefen des MEDI Verbunds eine Auflistung aller fallbezogenen Korrekturen. „Wir ermöglichen den VertragsteilnehmerInnen eine einfache und transparente Abrechnung“, sagt Carina Willbold, Teamleiterin Vertragsumsetzung bei der MEDIVERBUND AG. Transparenz bedeutet nicht nur, dass alle Bedingungen der Abrechnung in Anlage 12 der Versorgungsverträge aufgeführt sind. „Vereinfacht könnte man sagen: Unsere Abrechnungssoftware ist Anlage 12 in Programmiercode“, veranschaulicht die Gesundheitsökonomin.
Manche Abrechnungsziffern setzen – gemäß der Verträge – bestimmte Diagnosen voraus, sind nur in Kombination mit anderen Ziffern abrechenbar oder schließen andere Leistungen aus. Die MEDI-Abrechnungssoftware zeigt etwaige Unstimmigkeiten an. „Anders als in der Regelversorgung weisen wir die VertragsteilnehmerInnen darauf hin, wenn bestimmte Voraussetzungen für die Abrechnung fehlen, damit sie Scheine nachreichen können“, erklärt Willbold, denn: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Leistungen in den meisten Fehlerfällen zwar gemäß der Verträge erbracht, aber formal nicht korrekt abgerechnet werden.“ Praxen haben dann noch vier Quartale Zeit, um Scheine über ihr AIS nachzureichen – diese Leistungen werden nachträglich vergütet.
Mit der Vertragsabrechnung sind nicht nur ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen, sondern auch die Krankenkassen zufrieden. Sie erhalten einen Teil der Abrechnungsdaten zur Überprüfung. So können sie sich vergewissern, dass der Softwarecode die Vertragsvereinbarungen korrekt umsetzt.